In Berlin ist die Biotonne für Haushalte Pflicht. Aber auch erst seit 2019, vier Jahre später als das dazu bestehende Gesetz. Befreit ist man nur, wenn man die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nachweisen kann.
Es steht im Gesetz!!! Das Problem ist die Umsetzung. Bioabfälle landen in der Restmülltonne und das Phosphorrecycling ab 2029 wird durch fragwürdige Ausnahmeregeln gebremst![1]
Jährlich werden stattliche vier Millionen Tonnen Bioabfälle nicht fachgerecht gesammelt, sondern im Restmüll entsorgt. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass 115 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten noch immer ohne verpflichtende Biotonne sind. Das ist das Fazit einer aktuellen Erhebung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit die Getrenntsammlungspflicht für überlassungspflichtige Bioabfälle. Das 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz erhärtet diese Verpflichtung. Im § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG wird die Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger normiert, die Bioabfälle aus privaten Haushaltungen getrennt zu sammeln. Unter Bezug auf die NABU-Bestandsaufnahme hat der Fachverband Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle das Thema aufgegriffen. Aus dessen Nachrichten zitieren wir auszugsweise.[2]
In knapp dreißig Prozent aller Kreise und Städte gäbe es keine flächendeckende Pflicht-Biotonne, in jedem zehnten Kreis fehle diese Infrastruktur sogar gänzlich, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Im Gegensatz dazu funktioniere in Kreisen mit Pflicht-Biotonne die Abfalltrennung deutlich besser. Durchschnittlich würden dort pro Kopf gut dreißig Kilo mehr Bio- und weniger Restabfälle gesammelt als in Kreisen mit freiwilliger Tonne. Es sei eine fahrlässige Ressourcenverschwendung, dass Kommunen noch immer nicht das Potenzial der Bioabfallsammlung ausschöpfen. „Der Gesetzgeber muss die Vorschriften verschärfen, damit sich das endlich ändert“, so Miller wörtlich.
Die allermeisten Kommunen kommen der gesetzlichen Vorgabe im Grundsatz nach. Das Problem sind die häufig uneffektiven Sammelsysteme. In 54 Kreisen und kreisfreien Städten werde nur eine freiwillige Biotonne ohne Anschluss- und Benutzungszwang angeboten. 27 Kreise und kreisfreie Städte setzen auf ein wenig nutzerfreundliches Bringsystem, bei dem Bioabfälle aus Küche und Garten zu einer zentralen Sammelstelle gebracht werden müssen. Weitere 16 Kreise und kreisfreie Städte haben eine Pflicht- oder freiwillige Biotonne eingeführt, nicht jedoch flächendeckend im gesamten Entsorgungsgebiet. Und in immerhin noch elf Landkreisen und einer kreisfreien Stadt gäbe es noch immer keine getrennte Sammlung der Bioabfälle.
Der NABU fordert deshalb, die Pflicht-Biotonne als bundesweiten Standard in der Bioabfallverordnung festzulegen. Von diesem Standard sollten Kommunen nur abweichen dürfen, wenn sie mit ihrem Sammelsystem einen gesetzlich festgelegten Maximalanteil an Bioabfall im Restmüll oder einen Maximalwert für das Restmüllaufkommen nicht überschreiten. Nur so könne die schnelle Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingen und die Nationalen Biomassestrategie umgesetzt werden.
Handlungsbedarf besteht laut NABU auch bei der Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten. Da die Menge an selbst erzeugtem Kompost häufig in einem ungesunden Verhältnis zur verfügbaren Gartenfläche stehe, komme es zur Überdüngung der Privatgärten. „Es sollte nur so viel kompostiert werden, wie die Beete tatsächlich brauchen“, so der NABU-Experte für Kreislaufwirtschaft Dr. Michael Jedelhauser. „In einigen Kommunen ist daher vorgeschrieben, dass man sich nur dann von der Biotonne befreien lassen kann, wenn man eine Mindestausbringungsfläche im Garten nachweisen kann. Dies sollte bundesweit vereinheitlicht werden. Der NABU schlägt 70 Quadratmeter pro Haushaltsmitglied vor.
Bioabfall steht für halbherzige und viel zu langsame Transformation zur Kreislaufwirtschaft
Für diesen Begriff gibt es in Deutschland sogar ein Gesetz. Und zwar schon seit Jahrzehnten! Aber leider korrespondiert das, was aktuell Kreislaufwirtschaft genannt und partiell auch praktiziert wird, nur sehr einschränkt mit den realen Erfordernissen. Das betrifft Deutschland, aber es betrifft noch viel mehr die Produktion auf globaler Ebene.
Für den Status quo vor unserer Haustür steht das gerade erwähnte Gesetz. Dort lesen wir im Paragrafen 3 (Begriffsbestimmungen): „Kreislaufwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen“. Schon dieser Satz ist ein Beleg für die zunehmende deutsche Unart, aus tollen Ideen schlechte Regeln zu machen. Aus schlechten Regeln folgt die schlechte Umsetzung. Unser deutsches „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (die gesetzten Anführungszeichen müssen wir nach der Vorrede nicht erklären) wurde in der aktuellen Fassung am 17.09.2020 vom deutschen Bundestag beschlossen. Am 29.10.2020 ist es in Kraft getreten.
Schon 1994 kam die Kreislaufwirtschaft erstmals in einen Gesetzestitel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). 2012 verschwand mit dessen Novellierung der Abfall aus dem Titel. Eine vorwiegend kosmetische Maßnahme.
Die letzte Novellierung 2020 betraf vorrangig die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ziel sei, so steht es im Gesetz, eine verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vermeidung und das verstärkte Recycling von Abfällen. Dazu wurde das bekannte System der Produktverantwortung um die Obhutspflicht erweitert. Diese verlangt die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen und lässt deren Entsorgung nur als letzte Möglichkeit zu. Weiter sichert die Obhutspflicht eine Transparenzpflicht, die auf Grundlage einer Rechtsverordnung durchgesetzt werden kann. Danach können Berichte über den Umgang mit Warenüberhängen, Retouren oder Maßnahmen zur Gebrauchserhaltung der Produkte gefordert werden.
Damit das Recycling von Abfällen verbessert wird, soll vor allem die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen gestärkt werden. Wie „effektiv“ das passiert, haben Sie gerade für den Bioabfall gelesen. Darüber hinaus werden in Deutschland Stellen und Institutionen des Bundes zukünftig verpflichtet, beim Einkauf Produkte, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, zu bevorzugen, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.
Es können Berichte angefordert werden! Die Getrenntsammlungspflicht soll gestärkt werden! Und Produkte, die den Erfordernissen einer echten Kreislaufwirtschaft entsprechen (was wir unter echt verstehen, können Sie in meiner Definition im Gabler Wirtschaftslexikon nachlesen)[3] sollen beim Einkauf bevorzugt werden. Aber nur, wenn’s nicht mehr kostet!
Genauso schreibt man in Deutschland Gesetze, wenn die herrschende Politik an wirklich radikalen Veränderungen offenbar wenig Interesse hat. Absichtserklärungen, Alibis für Nichthandeln schon im Gesetzestext und jede Menge Konjunktive. Die Politik in Deutschland ist mutlos und dies seit Jahrzehnten. Sie ersetzt klare Ansagen durch Symbole, und sie tut das nicht zuletzt unter dem Druck starker Interessengruppen, die vom Verharren im Gestrigen im wahrsten Wortsinn profitieren.
Phosphorrecycling aus kommunalen Klärschlämmen: Vom Weltersten zum Ausnahmen-Definierer
Die deutsche Politik reagiert bekanntlich auf viele Herausforderungen, ja sogar existentielle Bedrohungen – der Klimawandel ist leider nur ein Stichwort – gar nicht oder nur halbherzig. Beim Thema Phosphor hat sie zunächst Lob verdient. Schon seit dem 3. Oktober 2017 ist die überarbeitete Klärschlammverordnung in Kraft. Sie schreibt vor, dass kommunale Abwasserentsorger die Mangelressource Phosphor ab 2029 zurückgewinnen müssen. Mit dieser Regelung ist Deutschland neben der Schweiz das erste Land weltweit, dass das Phosphorrecycling zur gesetzlichen Pflicht macht. In diesem Zusammenhang steht auch die ebenfalls 2017 erfolgte Novellierung der Düngeverordnung. Mit ihr wird die Ausbringung von ungereinigten Klärschlämmen als Dünger deutlich erschwert. Allerdings viel zu spät. Denn ungereinigt heißt kontaminiert. Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler darauf hin, dass wir gesundheitsgefährdende Arzneimittelrückstände in beängstigenden Mengen vor allem über das Trinkwasser und die Nahrung aufnehmen. Dafür stehen zum Beispiel Antibiotika, die in gewaltigen Umfängen bei der Massentierhaltung von Schweinen und Geflügel eingesetzt werden. Die landen bei Millionen von Billigfleischkonsumenten im Körper, werden dort partiell eingelagert, aber auch ausgeschieden. Der per se eigentlich segensreiche Kreislauf des Wassers wird zum Fluch: Die Schadstoffe gelangen via Abwasseraufbereitung in die Klärschlämme und die wiederum kommen ungereinigt auf die Felder. Damit geht’s zurück zu uns Menschen. Direkt über die Pflanzen, oder indirekt über das Grundwasser. Über das Trinkwasser nehmen wir schon seit geraumer Zeit bedenkliche Mengen an Hormonen auf, z. B. Östrogen aus der Antibabypille.
Unser Wasser ist also nur im engeren Sinne wirklich sauber. Denn die genannten Rückstände werden in den meisten Klärwerken mit ihren drei Stufen nicht vollständig eliminiert. Nötig wäre eine vierte sehr aufwändige und teure Reinigungsphase. Deutlich höhere Gebühren! Davor schreckt die Politik zurück. Nicht, weil ihr unser Geldbeutel wichtig ist. Befürchtet wird nur, dass wir mit Groll an die Wahlurne treten. Eine sinnvolle Alternative wäre ein generelles Verbot der Massentierhaltung. Über die komplexen und von A – Z positiven Wirkungen einer solchen Entscheidung können Sie in einem Exkurs über die Lüge von der Gülle als Düngemittel gelesen. Teil dieser Story, bei der der legendäre Baron Münchhausen vor Neid erblassen würde, ist das Märchen vom ungereinigten Klärschlamm als Wachstumstreiber für eine biologische Pflanzenproduktion.[4]
Etwas Licht, aber doch mehr Schatten. Zwar hat die Politik beim Phosphor vergleichsweise schnell reagiert. Als sie 2017 dessen Recycling ab 2029 zum verbindlichen Gebot machte, waren Wissenschaft und Wirtschaft schon munter unterwegs. Schon Anfang 2021 nahm die Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH die weltweit erste großtechnische Anlage zur wirtschaftlichen Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche in Betrieb. Die Gesellschaft wurde im März 2018 in Hamburg gegründet. Beteiligt sind die Hamburger Stadtentwässerung AöR, ein Unternehmen der zu 100 Prozent kommunalen HAMBURG WASSER, zu 60 Prozent, und REMONDIS Aqua Industrie GmbH & Co. KG zu 40 Prozent.
Bereits 2015, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der Recyclingpflicht ab 2029, begann eine von Remondis errichtete Pilotanlage eine zweijährige Probephase. Sie bestätigte die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens.
Die TetraPhos-Anlage in Hamburg wird nach der Implementierungsphase ab dem Jahr 2023 großtechnisch und wirtschaftlich betrieben. So der für das Projekt zuständige Mann der kommunalen Hamburg Wasser, Harald Hanßen, in einem Interview für diesen Blog im Frühjahr.
Ich habe die deutsche Politik am Anfang dieses Absatzes zum Phosphorrecycling als „Welterster“ gelobt.
Aber auch hier kommt das „aber“, die die sattsam-bekannte Inkonsequenz bei den politischen Rahmensetzungen zur Umsetzung. Das beginnt bei der übergreifenden Rechtssetzung, dem 2012 in Kraft getretenen und 2020 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zentrale Punkte der Novellierung sind ein verstärkter Druck auf die stoffliche Rückgewinnung und die Abfallvermeidung. Aber das reicht bei weitem nicht. Solange das Tempo der Schädigung unserer Natur dramatisch höher ist als jenes ihrer Revitalisierung, ist die Apokalypse ein realistisches Szenario.
Genau diese Halbherzigkeiten finden wir leider auch den derzeitigen Plänen zur Durchsetzung der Phosphor-Rückgewinnung ab 2029. Hier die Details:
- Von der Pflicht zur Rückgewinnung sind Klärschlämme mit einen Phosphorgehalt von weniger als 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse befreit;
- die Plicht gilt ab 2029 nur für Abwasseranlagen mit einer Größe von über 100.000, ab 2032 von über 50.000 Einwohnerwerten. Für diese Anlagegrößen ist auch die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Böden unter bestimmten Bedingungen weiter zulässig;
- eine bodenbezogene Verwertung ist auch künftig möglich, wenn diese auf der Basis einer freiwilligen Qualitätssicherung, flankiert von behördlicher Überwachung, erfolgt;
- Eine anderweitige Abfallentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kann beispielsweise in einem Zementwerk, Kohlekraftwerk oder einer Müllverbrennungsanlage erfolgen.
- ab 2029 wird die Deponierung von Klärschlammasche weiter erlaubt und zwar mit dem Scheinargument, dass damit eine spätere Phosphorrückgewinnung jederzeit möglich sei. Das ist schlicht falsch: Deponiekapazitäten sind schon jetzt knapp, und zweitens werden die deponierten Aschen sehr schnell hart wie Beton. Für ein späteres Recycling müssten sie mit einem erheblichen Mehraufwand bergmännisch gefördert und aufbereitet werden. Das Verschieben ist also kein Aus-, sondern ein Irrweg. Die fatale Ausnahmeregelung erinnert schmerzlich an die faulen Kompromisse, die bei der Atommüll-Deponierung in Deutschland gemacht wurden. Die Klärschlammaschedeponien haben – auch wenn sie hinsichtlich der Gefahrenpotenziale nicht vergleichbar sind – das Strickmuster der Zwischenlager der deutschen Kernkraftära.
Dass unsere Kritik berechtigt ist, zeigt ein Blick in den Vertrag, den die große Koalition 2017 für die 18. Legislaturperiode geschlossen hatte. Dort war folgendes zu lesen: „Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen“.
Und die dazu 2017 beschlossene Verordnung? Auf der Webseite des Bundesumweltministeriums ist zu lesen, dass sie das Ziel verfolgt, die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken. Nach dem politischen Weichspülgang also ein bisschen mehr Kreislaufwirtschaft und ein bisschen weniger Belastung unserer Böden.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es tatsächlich auch beim Phosphorrecycling passiert, dass dem mutigen politischen Tigersprung des Jahres 2017 die Landung als Bettvorleger im Jahr 2029 folgt. Denn das die Rückgewinnung technisch und auch wirtschaftlich möglich ist, das beweist uns die TetraPhos-Anlage doch Tag für Tag. Dass Phosphor als Lebenselement die Ernährung von acht Milliarden Erdenbürgern sichert und uns vor gewaltigen Hungerkatastrophen bewahrt, ist ebenso bekannt. Und dass die irdischen Vorräte noch in diesem Jahrhundert erschöpft sein werden, wird von keinem bestritten.
Daraus darf doch nur eines folgen: Schnelle und mutige Implementierung ohne „Wenn und Aber“. Wofür denn sonst stehen die Grünen in bundespolitischer Regierungsverantwortung?!
Was passiert, wenn die Dinge auch beim Phosphor und ohne jede Not – es gibt anders als beim sogenannten Heizungsgesetz nicht die geringste Belastung des Wahlbürgers – unter den Teppich gekehrt und dringend nötige radikale Maßnahmen verwässert werden, sei als mahnendes Beispiel kurz skizziert. 2015 attestierte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Zwischenlager für hoch radioaktiven Atommüll ungeeignet sind. Beispielhaft wurde der Einrichtung in Brunsbüttel die Genehmigung entzogen. Passiert ist seitdem so gut wie nichts. Aber der Zeitzünder tickt. Denn die Zulassungen für die weiteren deutschen Zwischenlager sind auf 40 Jahre befristet. Sie enden zwischen 2034 und 2047. Nach einem Lager für hoch radioaktive Abfälle wird in Deutschland aber immer noch gesucht. Frühestens 2050 soll es laut Bundesregierung betriebsbereit sein. Die Einlagerung des Atommülls wäre im Rahmen dieser Planung nicht vor 2070 beendet. Aber selbst dieser Zeitplan ist laut der Mehrzahl der Experten nur Theorie. Realistisch seien erst Daten ab 2100.
Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll stehen derzeit in den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Daneben gibt es zwölf weitere Standortzwischenlager bei den Atomkraftwerken und das Behälterlager in Jülich.
[1] Autor des Beitrages ist der Blogger, Prof. Dr. Michael Schäfer
[2] https://www.bvse.de/verwertung/nachrichten-altholz-ersatzbrennstoffe-bioabfall/9576-in-30-prozent-aller-deutschen-staedte-gibt-es-keine-verpflichtende-biotonne.html
[3] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreislaufwirtschaft-123481
[4] Vgl. Schäfer, Michael, Ludwig, Joachim: Mit Kapital die Schöpfung retten, Springer-Gabler, Wiesbaden, 2022, S. 145ff