Öffentlich-Private Daseinsvorsorge

Mit dem neu (2019) geprägten Begriff Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) werden alle Formen der Zusammenarbeit von öffentlichen Körperschaften und deren Unternehmen mit Partnern aus der privaten Wirtschaft gekennzeichnet, welche die Gewährleistung der existentiellen Daseinsvorsorge zum Gegenstand haben. Für diese Daseinsvorsorge sind in Deutschland grundsätzlich der Bund, die Länder und die Kommunen verantwortlich. Daraus ist nicht abzuleiten, dass diese öffentlichen Körperschaften die Leistungen tatsächlich auch in jedem Fall selbst erbringen. Damit können auch private, genossenschaftliche oder freigemeinnützige Unternehmen betraut werden. Möglich sind auch Kooperationen zwischen diesen Akteuren untereinander oder mit der öffentlichen Hand. Die Erbringung der entsprechenden Leistungen ist in erster Linie Gegenstand wirtschaftlicher Betätigung.

Die wichtigsten und häufigsten Kooperationen finden sich auf der kommunalen Ebene und vollziehen sich in erster Linie im Rahmen von Beauftragungs- und Betriebsführungsmodellen und in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen. Letztere sind die höchste Form der Öffentlich-Privaten Kooperation und sollten wegen des Primats der Aufgabenerledigung, also der Daseinsvorsorge, einen kommunalen Mehrheitsgesellschafter haben.

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Professor Dr. Michael Schäfer

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