Öffentlich-Private Partnerschaften

Der Begriff umfasst alle Formen der Zusammenarbeit von Verwaltungen, Gremien oder Unternehmen der öffentlichen Hand mit der privaten Wirtschaft. Gegenstand sind Aufgaben, die in der Zuständigkeit von Kommunen, der Länder oder des Bundes bzw. deren nachgeordneten Einrichtungen liegen und die wirtschaftliche Betätigung bzw. die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betreffen. Grundtypen sind Vertrags- und Organisations-ÖPP (Synonym: institutionalisierte ÖPP).

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Professor Dr. Michael Schäfer

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