Daseinsvorsorge

Daseinsvorsorge – der Begriff wurde von dem Staatsrechtler Ernst Forsthoff geprägt – umfasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch politische und demokratisch mandatierte Entscheidungen zeitbezogen (also unter Beachtung der konkreten Rahmenbedingungen und Bedarfe) zu ermitteln. Dieser Kanon soll verbindlich festgelegt und mit Mindeststandards unterlegt werden. In einen allgemeinen Kanon dieser existentiellen Leistungen gehören beispielsweise Abwasserentsorgung/Wasserversorgung, Bildung, Energieversorgung, Gesundheit, Kultur, öffentliche Sicherheit, Post, Telekommunikation, Verkehr, Wohnungswirtschaft. Dieses auf die unmittelbare Erbringung der oben definierten Leistungen fokussierte Verständnis muss unter Würdigung von globalen, den Bestand der Zivilisation bedrohenden Entwicklungen (in erster Linie der Klimawandel und der außer Kontrolle geratene Natur- und Ressourcenverschleiß) für eine übergreifende globale Dimension erweitert werden. Damit wird für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigungen gefordert, dass die Erzielung und erst recht die Maximierung von Gewinnen nur zulässig sind, wenn jedwede Gefährdung von Mensch und Natur grundsätzlich und nachweislich ausgeschlossen wird.

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Professor Dr. Michael Schäfer

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