Kommunale Gebietskörperschaften

Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets besitzt. Alle Bürger mit dortigem Wohnsitz sind Pflichtmitglieder der Gebietskörperschaft. Diese ist berechtigt, auf ihrem Gebiet gegenüber allen, die sich dort aufhalten, Gebietshoheit auszuüben ( z. B. Satzungen zu erlassen und Gebühren zu erheben). Kommunale Gebietskörperschaften sind Gemeinde, Städte und Landkreise. Die übergeordneten  Gebietskörperschaften sind die Länder und der Bund. Kommune ist ein Sammelbegriff für Gemeinden, Städte und Gemeindeverbände. Kreise sind die bekanntesten und wichtigsten Gemeindeverbände. Daneben gibt es weitere Zusammenschlüsse, wie zum Beispiel Ämter, Samtgemeinden (Niedersachsen) oder Landschaftsverbände (vor allem in Nordrhein-Westfalen). Ein Sonderfall sind die Stadtstaaten, die zugleich Land und Gemeinde sind. (Wikipedia, Heinrich-Böll-Stiftung.

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Professor Dr. Michael Schäfer

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