Kommunalwirtschaft

Der Begriff Kommunalwirtschaft bezeichnet die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigung einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis). Die Kommunalwirtschaft ist integraler Bestandteil der im Grundgesetz normierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28/2) und gewährleistet in dieser Konstitution wesentliche Teile der existentiellen Daseinsvorsorge. damit gewährleistet sie die Erfüllung einer zentralen kommunalen Pflichtaufgabe. Die Strukturen der Kommunalwirtschaft werden von den Kommunen im Rahmen ihrer Organisationshoheit, die allerdings zum Teil erheblichen landesrechtlichen Einschränkungen unterliegt, etabliert. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen findet zum einen in öffentlich-rechtliche Strukturen statt (Eigen- und Regiebetriebe innerhalb der Kernverwaltung, kommunale Zweckverbände (vor allem bei Wasser/Abwasser und Entsorgung), Anstalten öffentlichen Rechts (AÖR). Zum anderen erfolgt die Betätigung in privatrechtlichen Strukturen, vor allem in GmbH, weniger in AG. Die kommunalwirtschaftliche Betätigung umfasst in erster Linie folgende Segmente: Energie, Wasser/Abwasser, Gesundheit, ÖPNV, Wohnungswirtschaft, Rückgewinnung, Finanzdienstleistungen  (Sparkassen).

Der Blogger

Professor Dr. Michael Schäfer

Prof Dr. Michael Schäfer

Rubriken

Kategorien

Begriffe

Die wichtigsten Termini zum Blog – Vom Blogger für das Gabler Wirtschaftslexikon definiert und per Klick dort verfügbar!

Lexikon kommunal

Die wichtigsten Gegenstände des Blog – Vom Blogger in pointierten  lexikalischen Artikeln erläutert und per Klick erreichbar!

Nach oben scrollen