Kommunale Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung wird im Artikel 28, Absatz 2, unseres Grundgesetzes garantiert. Dieses staatsrechtliche Prinzip gibt den kommunalen Gebietskörperschaften das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Dazu gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

Integraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist die Kommunalwirtschaft und zwar für die wirtschaftlich zu erbringenden Leistungen der Daseinsvorsorge. Zum anderen ist die Kommunalwirtschaft auch eine wesentliche Voraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung. Denn sie ist zentraler Teil ihrer materiellen und finanziellen Basis.

Das Grundrecht der kommunalen Selbstverwaltung wird in Deutschland immer mehr ausgehöhlt. Das ist wissenschaftlich und praktisch belegt. Deshalb hat der Blogger auch den Begriff von den vier Totengräbern der kommunalen Selbstverwaltung geprägt: strukturelle Unterfinanzierung, rechtliche Bevormundung, Überregulierung, weitgehende Außerkraftsetzung der Subsidiarität.

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Professor Dr. Michael Schäfer

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