Kommunalfinanzen

Vor allem aber mittelfristig, sind folgende Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen:
  1. Die kommunale Ebene ist von der strukturellen Krise der öffentlichen Haushalte am stärksten betroffen. Das Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben, aber auch globale Krisen wie die Corona-Pandemie und der am 24. Februar 2022 begonnene Krieg Russlands gegen die Ukraine haben zu einer gigantischen öffentlichen Verschuldung geführt, an der der Bund und die Länder am stärksten beteiligt sind.
  2. Die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wird mit großer Sicherheit dazu führen, dass die Ebene, die am Ende der Verteilungskette steht und nur auf einen marginalen Teil des Gesamtsteueraufkommens Zugriff hat, von notwendigen Kürzungen am stärksten betroffen sein wird. Das sind die kommunalen Gebietskörperschaften.
  3. Dieser Prozess wird durch die demografische Entwicklung und die Energiewende mit ihrem riesigen Investitionsbedarf verschärft.
  4. In der Konsequenz werden Einschränkungen bei der Realisierung freiwilliger und zunehmend auch pflichtiger kommunaler Leistungen unvermeidlich sein.
  5. Neben generellen Leistungseinschränkungen ist ebenfalls absehbar, dass Daseinsvorsorgeleistungen nicht durchgängig in der derzeitigen Qualität, Struktur und Menge erbracht werden können. Lokale und regionale Differenzierungen sind unvermeidlich.
  6. In diesem Zusammenhang wächst die Bedeutung der Kommunalwirtschaft für die Kommunalfinanzen. Der Druck wird zunehmen, mit Erträgen aus der wirtschaftlichen Betätigung Aufgaben zu finanzieren, die per se wegen des bereits erwähnten Prinzips der Konnexität von Bund und Ländern finanziert werden müssten.
  7. Die Kommunalwirtschaft wird diese auch grundrechtlich fragwürdige Kompensation nur begrenzt leisten können, denn Ertragsteigerungen sind objektive Grenzen gesetzt. Zudem führt vor allem die demografische Entwicklung in den meisten Regionen Deutschlands zu deutlichen Einbußen bei den Erträgen aus kommunalwirtschaftlicher Betätigung.
Diese Entwicklungen gefährden den Bestand der kommunalen Selbstverwaltung unter zwei Aspekten: Erstens ist die garantierte kommunale Eigenständigkeit zwingend an eine angemessene Finanzausstattung gebunden. Kann diese nicht mehr gewährleistet werden, so wird kommunale Selbstverwaltung obsolet.

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Professor Dr. Michael Schäfer

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