Sparkassen im Corona-Stresstest

Ein Stresstest ist ein Instrument des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft. Die Medien berichten regelmäßig darüber, wenn Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Bundesbank oder die Europäische Zentralbank anhand simulierter Härtefallszenarien Banken und Sparkassen dahingehend überprüfen, wie sie reale Krisen be- oder zumindest überstehen würden. Für diesen Checkup werden mögliche Risiken oder ganze Risikogruppen definiert. Diese Prüfungen scheinen dem Autor dieses Beitrages – kein Experte der Finanzwirtschaft – aber anspruchsvoll. Als Beleg dafür sollte gelten, dass regelmäßig auch namhafte Institute diese „Examina“ nicht bestehen. Dann gibt es harte Auflagen. Deren Umsetzung wird konsequent kontrolliert.

Es ist anzunehmen, dass bei allen bisherigen Stresstests kein Risikoszenario angewendet wurde, welches das unfassbare Ausmaß der weltweiten Coronakrise auch nur ansatzweise abgebildet hat. Was derzeit passiert, ist in der neueren Zeit ohne Beispiel. Deshalb müssen auch zur Bewältigung der Katastrophe Strategien und Instrumente erdacht werden, die es bis dato noch nicht gab, bzw. nicht in dieser Dimension und Komplexität.

Das gilt auch für den Finanzsektor. Dieser wird einerseits selbst ökonomisch von Corona gebeutelt. Andererseits wird von ihm trotz dieser Belastungen ein aktiver und kräftiger Beitrag zur Milderung der schweren volks- und weltwirtschaftlichen Folgen erwartet.

Wir wollen aktuell, Stand Mitte April, zeigen, wie die Sparkassen in Deutschland diesen nie zuvor bestehenden Anforderungen gerecht werden und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge erfüllen. Für diese umfassende Bestandsaufnahme setzen wir einen Schwerpunkt beim Ostdeutschen Sparkassenverband. Dazu gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit den dortigen Mitgliedsinstituten.

Dr. Michael Ermrich: „Wir sind auch der in Corona-Krise für unsere Kunden da“

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind überall in unserer Gesellschaft spürbar. Sie beschäftigt und belastet uns sowohl beruflich, als auch privat. Sie bringt ungewohnte Einschränkungen mit sich und verunsichert uns. Mit der Ausbreitung des Virus und den bundesweit verschärften Sicherheitsmaßnahmen steigen auch die Anforderungen an den Geschäftsbetrieb der OSV-Sparkassen“, erklärt gegenüber unserem Blog Dr. Michael Ermrich, Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. „Wir müssen jetzt dagegenhalten, dass aus dieser Gesundheits- und Wirtschaftskrise nicht noch eine ausgedehnte Finanzkrise wird. Deshalb konzentrieren sich die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe im Einklang mit den Beschlüssen der Bundesregierung auf zwei Punkte: den Unternehmen jetzt eine schnelle und wirksame Liquiditäts- und Kredithilfe anbieten und den Erhalt einer leistungsfähigen Finanz-, vor allem Zahlungsinfrastruktur,“ so Ermrich weiter.

Der OSV und seine Mitglieder würden die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung, der Landesregierungen und der zuständigen Behörden uneingeschränkt unterstützen. Im Vorfeld habe der Verband vielfältige Vorschläge an alle Politikebenen adressiert. Die Herausforderung bestehe jetzt darin, die betrieblichen Infrastrukturen aufrechtzuerhalten und dies eventuell über Monate großer Einschränkungen. Eine besondere Herausforderung sei es, unter diesen extremen Bedingungen die staatlichen Förderprogramme zügig umzusetzen, so der Geschäftsführende OSV-Präsident.

Auch wenn der Bewegungsspielraum der Menschen wegen der Corona-Krise eingeengt worden sei, müssten sich die Kunden der 45 Mitgliedssparkassen keine Sorgen machen. Es seien ausreichend Filialen geöffnet, auch wenn es in Einzelfällen sinnvoll sein könne, einzelne Zweigstellen zu schließen. Geldautomaten stünden im benötigten Umfang zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Sparkassen seien für die Kunden uneingeschränkt telefonisch und online erreichbar. Zudem böten die Sparkassen viele Möglichkeiten des kontaktlosen Bezahlens, beispielsweise mit der Sparkassen-Card, mit einer Kreditkarte oder mittels Smartphone, skizzierte Ermrich das auch im Corona-Modus weiterhin bestehende und gut funktionierende Leistungsangebot.

Der OSV und seine Sparkassen seien wie bei allen Belastungen zuvor auch in dieser Krise gut vorbereitet und würden ihren öffentlichen Auftrag ohne Einschränkungen wahrnehmen, sagt Ermrich und wünscht abschließend den Kunden, deren Familien und den Menschen, die diesen am Herzen liegen, viel Zuversicht und stets beste Gesundheit.

Nur Sparkassen und Genossenschaftsbanken garantieren flächendeckende Versorgung

Die deutschen Sparkassen und auch die Genossenschaftsbanken stellen die kreditwirtschaftliche Infrastruktur, die Bargeldversorgung und die Zahlungsverkehrsinfrastruktur sicher. Im Zentrum steht die Unterstützung bei der Beantragung von KfW-Mitteln und die Information über Soforthilfen für kleine Unternehmen.
Nur Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind in der Lage, ein solches Programm flächendeckend in Deutschland umzusetzen. Allein über die Netze der Sparkassen laufen rund 50 Prozent des deutschen Zahlungsverkehrs und jede dritte deutsche Bankfiliale ist eine Sparkassen-Geschäftsstelle. Die Sparkassen müssen sich auf den situationsbedingt engeren personellen Spielraum einstellen. Manche bündeln daher ihre Kräfte an einigen größeren Standorten und schließen vorübergehend andere Geschäftsstellen bzw. reduzieren ihre Geschäftszeiten. Die Sparkassen bleiben dennoch für alle Kunden erreichbar. Die weiterhin geöffneten Geschäftsstellen und die Selbstbedienungsgeräte an allen Standorten stehen zur Verfügung. Dabei sorgt die Sparkasse dafür, dass alle Distanz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Kunden können ihre Bankangelegenheiten ebenso telefonisch bei ihrem Berater bzw. über das Kundenservicecenter und die Internet-Filiale der Sparkasse abwickeln. Viele Beratungen durch Kundenbetreuer werden bereits telefonisch durchgeführt – auch aus dem Homeoffice der Mitarbeiter heraus.

Sparkassen-Daseinsvorsorge funktioniert, anderes weniger

„Daseinsvorsorge“, so die Kurzfassung der Definition im Gabler Wirtschaftslexikon, „umfasst die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen einschließlich deren Bereitstellung entsprechend der Bedürfnisse der Bürger und auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch politische und demokratisch mandatierte Entscheidungen zeitbezogen (also unter Beachtung der jeweiligen grundlegenden Rahmenbedingungen und Bedarfe) zu ermitteln. In einen allgemeinen Kanon dieser existentiellen Leistungen gehören neben Abwasserentsorgung/Wasserversorgung, Bildung, Energieversorgung, Gesundheit, Kultur, öffentliche Sicherheit, Post, Telekommunikation, Verkehr, Wohnungswirtschaft und nicht zuletzt die Geld- und Kreditversorgung mit dem verbindlichen Auftrag zur Leistungserbringung an die Sparkassen.“ https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/daseinsvorsorge-28469

Dafür stehen auch deren kommunale Träger, Landkreise und Städte, in der Verantwortung. Man darf sich in normalen Zeiten, erst recht unter den dramatischen Umständen der Corona-Krise getrost einmal positiv darüber „wundern“, dass ein Geldautomat der Sparkasse selbst auf dem „flachen Land“ im Regelfall noch zu Fuß oder auch per Rad erreichbar und in vielen Kommunen die Filialen mit dem roten Sparkassen-S die einzigen sind, die ihre Kunden noch „vor Ort“ und von Angesicht zu Angesicht (aktuell und wohl auch für längere Zeit allerdings im Zweimeterabstand) betreuen.

Das ist in der Tat existentiell. Der Volksmund übersetzt das mit „ohne Moos nichts los“. Wir müssen nicht näher erläutern, was passieren würde, wenn wir unseren Einkauf im Supermarkt nicht bar oder mit der Sparkassenkarte bezahlen oder die Stromrechnung der Stadtwerke nicht per Überweisung begleichen könnten. Nicht zu vergessen die Versorgung des Mittelstandes mit Krediten. Diese Unternehmer mit ihrer oft auf Kante genähten Liquidität brauchen gerade für Investitionen diese rückzahlbaren Hilfen auf Zeit. Die Sparkassen sind hier die wichtigste Adresse, und sie sorgen damit dafür, dass der Mittelstand als größter Steuerzahler in der Wirtschaft maßgeblich zur Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens beiträgt.

Diese Daseinsvorsorge, so hat es Dr. Michael Ermrich eingangs formuliert, wird auch unter widrigsten Umständen gewährleistet. Das ist nicht selbstverständlich. Denken Sie beispielhaft nur an lebenswichtige medizinische Güter wie Schutzmasken oder Beatmungsgeräte. Weil es an Reserven fehlte, müssen sie unter extremem Aufwand aus der ganzen Welt beschafft werden. Auch jetzt, Ende April, also gut vier Monate nach dem Beginn der Virusausbreitung in China, reichen die Masken nicht aus. Deswegen kann der Staat deren von fast allen Experten geforderte Benutzung zum Beispiel im ÖPNV nicht verbindlich anordnen.

Eine Konsequenz aus der Corona-Krise muss sein, die Herstellung lebenswichtiger und -rettender Pharmaka, der dazu notwendigen Grundstoffe, von Produkten für den Seuchen- und Katastrophenschutz und die Intensivmedizin, konkret in den Kanon der Daseinsvorsorgeleistungen aufzunehmen. Die öffentliche Hand, in erster Linie der Bund, muss künftig garantieren, dass diese Produkte auch unter extremen Bedingungen wie Pandemien ständig und in ausreichenden Mengen verfügbar sind. Dazu müsste geregelt werden, dass die dazu notwendigen Infrastrukturen (Produktionsanlagen) in Deutschland bzw. EU-Europa vorgehalten werden. Für evtl. notwendige Eingriffe in den Markt wären bestehende EU-Regulierungen, insbesondere das Vergaberecht, anzupassen.

Großer Beratungsbedarf

Die 378 deutschen Daseinsvorsorge-Sparkassen sowie die Landesbanken stellen nach wie vor einen immensen Beratungsbedarf der Unternehmen und Selbständigen im Zuge der Corona-Krise fest. In den meisten Fällen richtet sich das vordringliche Interesse auf den Umgang mit bestehenden Krediten. Erst in zweiter Linie geht es derzeit um die Aufnahme neuer Förderkredite.

Die Sparkassen konnten in rund der Hälfte der Fälle den anfragenden Unternehmen bereits im Rahmen einer sparkasseneigenen Soforthilfe und ohne Inanspruchnahme staatlicher Programme unmittelbar helfen, meist durch Tilgungsaussetzungen. Dank dieser Sofortmaßnahmen können die Anträge auf Förderkredite an die Landesförderinstitute und die KfW gut vorbereitet werden, was wiederum die den Sparkassen zwingend auferlegte Kreditrisikoprüfung beschleunigt. Es ist damit zu rechnen, dass die Masse der Anträge die Förderinstitute erst zeitverzögert erreichen wird. Dabei wird sich, insbesondere in Bundesländern mit besonders leistungsstarken Förderprogrammen, der größte Teil auf die Landesprogramme richten.

Hausbanken in Ausreichung der Direktzuschüsse von Bund und Ländern nicht eingebunden

Der Bund und die Länder haben sich entschieden, die für Solo-Selbständige und Kleingewerbetreibende vorgesehenen Direktzuschüsse (Bundesprogramm: 9.000 Euro bis fünf Beschäftigte, 15.000 Euro bis zehn Beschäftige; Landesprogramme oft darüber hinausgehend) über landeseigene oder landesnahe Institutionen, also nicht die Hausbanken, zu vergeben. Dies funktioniert nach Beobachtung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes derzeit unterschiedlich gut und hängt wesentlich von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen regionalen Infrastruktur ab. Sparkassen sind bereit, durch Tilgungsaussetzungen oder Vorfinanzierungen in jenen Fällen zu helfen, wo die Bonitätsvoraussetzungen dies zulassen. Es soll zudem sichergestellt werden, dass auf Konten eingehende staatliche Direktzuschüsse den Begünstigten tatsächlich zur Verfügung stehen und nicht mit möglichen Zahlungsrückständen bei der Hausbank verrechnet werden.

Die Sparkassen haben bereits seit dem 26. März 2020 für Privatkunden eine Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April bis Juni umgesetzt. Dies gilt aber nur für Darlehen und Kredite aus eigenen Mitteln der Sparkassen.

Konkrete Vorschläge zu notwendigen Erweiterungen der Kreditvergabespielräume wurden den zuständigen Instanzen bereits übermittelt. Wenn die Politik weitergehende Maßnahmen umgesetzt sehen will, muss sie durch höhere Haftungsübernahmen bzw. unmittelbare Zuwendungen an betroffene Unternehmen und/oder Erleichterungen bei den aufsichts- und kreditrechtlichen Vorschriften dafür die Voraussetzungen schaffen.

Fazit

Die Geld- und Kreditversorgung ist Bestandteil des Kanons der existentiellen Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Sparkassen haben in unserem Finanzsystem den verbindlichen Auftrag, die Leistungserbringung auch tatsächlich und unter allen Umständen zu erbringen. Das gelingt diesen Instituten auch unter den extremen Herausforderungen der Corona-Krise. Zudem stehen sie bei Beratung und Unterstützung des deutschen Mittelstandes in der ersten Reihe. Hier leisten sie einen maßgeblichen Beitrag, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Volkswirtschaft zu begrenzen.

Für andere Bereiche hingegen muss die Öffentliche Hand, in erster Linie der Bund, Schlussfolgerungen ziehen. Eine Konsequenz aus der Corona-Krise muss sein, die Herstellung lebenswichtiger und -rettender Pharmaka, der dazu notwendigen Grundstoffe, von Produkten für den Seuchen- und Katastrophenschutz und die Intensivmedizin, konkret in den Kanon der Daseinsvorsorgeleistungen aufzunehmen.

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