Der Stromvergleich

Auch 1992, bei der Neuauflage des biblischen David vs. Goliath hatte David die Nase vorn

Goliath – das ist auch in der 1992 stattgefundenen Neuauflage des biblischen Kampfes ein scheinbar übermächtiger Gegner. Der Name steht als Synonym für die drei westdeutschen Stromgiganten und -monopolisten  RWE, PreußenElektra und Bayernwerk, die bereits im August 1990, nur neun Monate nach dem Fall der Mauer, den DDR-Markt nahezu komplett unter sich aufgeteilt hatten. Die dazu geschlossenen sogenannten Stromverträge hätten kommunale Stadtwerke in den neuen Ländern dauerhaft verhindert. Die freigewählte Volkskammer hatte am 17. Mai 1990 den bis dato quasi volkseigenen Kommunen ihr Recht auf Selbstverwaltung zurückgegeben. Am 6. Juli verabschiedete sie folgerichtig das Kommunalvermögensgesetz. Warum dabei das Energievermögen „vergessen“ wurde, ist bis heute nicht restlos aufgeklärt. Unstrittig aber ist die folgende Aussage von Christian Held: „Die westdeutsche Verbundwirtschaft handelte mit der Regierung de Maiziere geheim und an der Volkskammer vorbei die sogenannten Stromverträge aus, die die machtpolitische Position der großen Energiekonzerne absichern sollten.“ (UNTERNEHMERIN KOMMUNE, Mai, 2010, Berlin: „Der Stromstreit: Voraussetzung für die Konstituierung einer kommunalen Energieversorgung in den neuen Ländern“, Autor: Christian Held)

Dagegen klagten 146 ostdeutsche Kommunen, die den Verfassungsrechtler Peter Becker beauftragten, das für die Gründung von Stadtwerken notwendige Vermögen zu erstreiten.  Einmal mehr bewahrheitete sich, dass die Kleinen und Schwachen im engen Schulterschluss in der Lage sind, schier aussichtslose Kämpfe zu gewinnen. Genau dies ist mit dem historischen Vergleich des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1992 gelungen. Erstmals in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts – ein zweites Mal hat es bis heute nicht gegeben – verließ ein Senat, es war der Zweite, die heiligen Hallen in Karlsruhe. Im „Gepäck“ viele Tonnen von Akten, die mit Lastkraftwagen an den Ort der mündlichen Verhandlung befördert wurden. Dies war am 27. Oktober 1992 das Kasino des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks in der alten Hansestadt Stendal, in der Altmark. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Dieser Terminus muss aus heutiger Sicht als gesichtswahrende Bemäntelung der Niederlage der beklagten Stromkonzerne verstanden werden. Denn in Wahrheit hatte das Gericht den Anspruch der ostdeutschen Kommunen auf die Strom- und Gasvermögen bestätigt. Das war ein Sieg auf ganzer Linie.

Sieg in Karlsruhe – Grundlage für kommunale Energiewirtschaft im  Osten

Auf dieser Grundlage wurde die „Vereinbarung zur Beilegung des Streits vor dem Bundesverfassungsgericht über die Struktur der Stromversorgung in den Neuen Bundesländern in der Fassung vom 22. Dezember 1992“ in schwierigsten Verhandlungen erzielt. Die Kommunen erhielten das bereits unter den westdeutschen Konzernen aufgeteilte Strom- und wenig später auch das Gasvermögen zurück. Erst damit verfügten sie über die materielle Grundlage zur Gründung eigener Stadtwerke. Ostdeutsche Städte, die diese Option nicht nutzten – viele haben das später bedauert – erhielten die Möglichkeit, sich an den Regionalversorgern in den Neuen Ländern zu beteiligen, die die drei westdeutschen Energiekonzerne gleich nach der Wende etabliert hatten.

Die neuen Stadtwerke entwickelten sich sehr schnell zu leistungsstarken „Leuchttürmen der ostdeutschen Wirtschaft“ und gelten bis heute deutschlandweit als Prototypen für eine moderne hocheffiziente kommunale Energieversorgung. Vorbildhaft, gerade auch im gesamtdeutschen Vergleich, haben sie die gewaltige Transformation des Jahres 1999 – die europäische Liberalisierung des Energiemarktes – bewältigt und setzen auch bei der Energiewende zu den Erneuerbaren Maßstäbe.

Der 22. Dezember 1992 „bescherte“ den mächtigen Vorständen der westdeutschen Energiekonzerne, den Strippenziehern in der Treuhandanstalt und nicht zuletzt in der westdeutsch dominierten Politik ein trauriges Weihnachtsfest. Für die ostdeutsche kommunale Energiewirtschaft aber markiert dieses Datum den Beginn einer einzigartigen  Erfolgsgeschichte.

Der Autor dieser Zahlen „pilgert“ seit Jahrzehnten in die „Alte Försterei“ nach Berlin-Köpenick und lebt als Mitglied seines Vereins, des 1. FC Union Berlin, den Leitspruch U. N. V. E. U. – „Und Niemals Vergessen Eisern Union“. An ihn erinnert man sich als „Unioner“ immer, aber mit dem Blick nach vorn.

Für die wahrlich historische Bedeutung des Stromvergleichs könnte man den Union-Schlachtruf mit Kultstatus wie folgt modifizieren U. N. V. E. S. – „Und Niemals Vergessen Energievergleich Stendal“.

Die auf Zusammenhalt basierende Kraft der Schwachen kann jeden Goliath in Angst und Schrecken versetzen. Ich meine, dass man sich an dieses Erfolgsrezept in Ostdeutschland wieder öfter erinnern sollte. Deshalb rufen wir den 22. Dezember 1992 anlässlich seines 30. Jahrestages neuerlich ins kommunale Gedächtnis.

Der Autor dieses Textes tut dies auch aktuell mit starken Emotionen. Und erinnert sich u. a. an die Gesprächsrunde, die er 2012 anlässlich des 20. Jahrestages zusammen mit dem Stendaler Oberbürgermeister Klaus Schmotz in die Hansestadt eingeladen hatte. Mit dabei unter anderem Hans-Joachim Herrmann, Gründungs-Geschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH und Teilnehmer an der mündlichen BVG-Verhandlung am 27. Oktober 1992 in Stendal, Eckhardt Neumann, erster Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg, die zu den kommunalen Klägern gehörte, und von der Kanzlei Becker Büttner Held Dr. Peter Becker, der die Kommunen in Karlsruhe erfolgreich anwaltlich vertreten hatte, und Christian Held. Dessen Exklusivbeitrag aus dem Jahr 2010 für UNTERNEHMERIN KOMMUNE können Sie in der Rubrik „Lexikon“ nachlesen. Der Autor hat in diesem Text viele vermutlich heute vergessene Geschichten und Fakten zum Stromvergleich zu Papier gebracht. Das ist auch 2023 nach meiner festen Überzeugung Pflichtlektüre für jeden „Kommunalen“.

Zum Schluss noch ein Aspekt, der bei der Würdigung der positiven Auswirkungen des Stromvergleichs für den Standort Ostdeutschland regelmäßig vergessen wird. Im Gegensatz zur im Osten nach der Wende neu entstehenden Kommunalwirtschaft war für den Umgang mit der DDR-Industrie prägend, dass das fatale Prinzip einer schnellen Privatisierung um jeden Preis rigide, ja brutal umgesetzt wurde.

In der Konsequenz weist Ostdeutschland auch heute, 32 Jahre nach Vollzug der Deutschen Einheit, erhebliche strukturelle Unterschiede zu den alten Ländern auf. Das soll mit nachfolgenden Fakten illustriert werden:

  • Von den 500 größten Unternehmen bundesweit kommen nur acht aus den neuen Ländern
  • Kein einziges der 30 Dax-Unternehmen hat seinen Sitz in Ostdeutschland
  • Dass Bruttoinlandprodukt je Einwohner in Ostdeutschland liegt nur knapp über 70 Prozent des Wertes in den alten Bundesländern

Rückblickend muss man sagen: Der Ausverkauf war gewollt“ (Tkalec, Maritta: Aus den Trümmern der Treuhand. Berliner Zeitung vom 08. April 2020, S. 3). „Detlev Rohwedder (bis 1991 erster Präsident der Treuhand – Anm. der Autoren) gehörte zu den wenigen, die versuchten den politikverordneten Ausverkauf zu bremsen.“ Das dazu alternative Prinzip „Sanierung vor Privatisierung“ habe er jedoch gegen heftige Widerstände aus westdeutscher Politik und Wirtschaft nicht durchsetzen können.

Treuhandpräsident Rohwedder schätzte den von seiner Institution verwalteten Anteil am DDR-Volksvermögen auf immerhin 600 Milliarden D-Mark. „Er kam zu 85 Prozent in den Besitz Westdeutscher, zu zehn Prozent ins Ausland, fünf Prozent blieben in ostdeutschem Besitz“ (ebenda). Was nicht privatisiert werden konnte, wohl aber zu erheblichen Teilen hätte saniert werden können, wurde abgewickelt. Das waren in erster Linie die volkseigenen Kombinate. Tkalec spricht von der Deindustrialisierung des sogenannten Beitrittsgebietes und stellt fest: „Alternativlos war das Verfahren ganz sicher nicht“.

Diese Bewertung der Autorin der „Berliner Zeitung“ trifft zu. Sie ist aber keine hypothetische, sondern kann durch Fakten aus der ostdeutschen Kommunalwirtschaft eindrucksvoll belegt werden. In dieser Branche ging es trotz auch für sie widriger Rahmenbedingungen ab den 90er Jahren nur bergauf. Deshalb hat der Blogger schon in den 90er Jahren wissenschaftlich belegt, dass die kommunalen Unternehmen die „Leuchttürme der ostdeutschen Wirtschaft“ sind.

Welche Rolle dabei der historische Stromvergleich gespielt hat, und wie sich unter diesen Umständen langfristig lebensfähige Unternehmen der Öffentlich-Privaten Daseinsvorsorge etablieren konnten, lesen Sie in einem zweiten Lexikon-Beitrag zum Stromvergleich.

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