Der historische Stromvergleich 1992

Der historische Stromvergleich 1992 – ostdeutsche Kommunen setzten sich gegen die mächtigen westdeutschen Energiekonzerne durch – war Gegenstand eines Beitrages von Rechtsanwalt Christian Held von der renommierten Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Peter Becker, neben Christian Held und Wolf Büttner einer der drei BBH-Gründe, hatte die ostdeutschen Kommunen beim Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten. Seine Detailkenntnisse flossen in den Beitrag unseres Autors mit ein. Dessen Beitrag erschien im Sonderheft 05/2010 von UNTERNEHMERIN KOMMUNE. Diese Ausgabe war dem 20. Jahrestag der Kommunalverfassung gewidmet, die die im März 1990 freigewählte Volkskammer am 17. Mai 1990 verabschiedet hatte.

Der Stromstreit´. Voraussetzung für die Konstituierung einer kommunalen Energieversorgung in den neuen Ländern. Eine Abenteuergeschichte mit gutem Ausgang.

Autor: Christin Held

Das vorliegende Heft erinnert an die ersten freien Kommunalwahlen in der DDR vor 20 Jahren. Fürwahr ein denkwürdiges Jubiläum und das in vielfacher Hinsicht: Ein Aspekt, der in einer Zeitschrift mit dem schönen Titel „Unternehmerin Kommune“ besonders gewürdigt werden soll, ist die Frage, wie die ostdeutschen Kommunen an ihre Strom- und Gasvermögen gelangten und damit „energiewirtschaftliche Unternehmer“ wurden. Eine Story wie ein Krimi und sie zeigt wahrhaftig historische Dimensionen auf. Die neu erstandenen Stadtwerke sind zum entscheidenden Wirtschaftsfaktor in den Neuen Bundesländern geworden und ganz nebenbei wurde mit dem hier geschilderten „Stromstreit“ auch Rechtsgeschichte geschrieben, handelt es sich doch um die gerichtliche Auseinandersetzung mit der größten wirtschaftlichen Bedeutung, die jemals in Deutschland geführt worden ist.

Wenige Tage nach den freien Kommunalwahlen in der DDR, nämlich am 6.7.1990, verabschiedete die erste (und letzte) frei gewählte Volkskammer der DDR das Kommunalvermögensgesetz (KVG). Nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes sollten die ehemals volkseigenen Anteile an Betrieben und Einrichtungen in das Eigentum der Gemeinden und Städte übergehen. Hintergrund dieser Regelung war auch der Kampf um die künftige Ordnung der Energieversorgung in der DDR bzw. in den künftigen Neuen Bundesländern. Bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts war die Strom- und Gasversorgung im Gebiet der DDR durch kommunale Stadtwerke geprägt. Im Zuge der Ausbildung der neuen sozialistischen Wirtschaftsordnung wurden in den darauffolgenden Jahren diese Stadtwerke als kommunale Einrichtungen zerschlagen und das dazugehörige Vermögen, im Wesentlichen die örtlichen Energienetze, in regionale Verteilerkombinate überführt. In der folgenden Darstellung wird notwendigerweise vereinfacht und ich beschränke mich zumeist auf die Stromwirtschaft in Angesicht dessen, dass in der DDR die Gasnetze im Wesentlichen von untergeordneter Bedeutung waren und die Neuordnung der Gaswirtschaft seit 1990, vereinfacht gesagt, ebenfalls auf der Basis des Stromstreits erfolgte.

Kommunen wollten starke Stadtwerke

Die Stromversorgung in der DDR war wie folgt strukturiert: Die Devisenknappheit der DDR und die Tatsache, dass die DDR praktisch nur über Braunkohle als heimischen Energieträger verfügte, bewirkte, dass Braunkohlekraftwerke im Südraum Leipzig sowie in der Lausitz dominierten. Die Übertragungsnetze wurden über das Gebiet der gesamten DDR in einheitlicher Rechtsträgerschaft organisiert: Die Mittelspannungs- und Niederspannungsverteilnetze waren in der Hand der Verteilerkombinate. Erwähnenswert ist zudem, dass die DDR in erheblichem Umfang die Fernwärmeversorgung ausgebaut hatte. Denn die über schlechte Heizwerte verfügende Braunkohle konnte in zentralen Heizwerken Verwendung finden. Die leitungsgebundene Wärmeversorgung spielte mithin im Gebiet der DDR eine erhebliche Rolle. Dabei war die Wärmeversorgung nicht über die Energiekombinate organisiert, sondern im Regelfall als Bestandteil des örtlichen VEB Gebäudewirtschaft.

Die ordnungspolitische „Gefechtslage“ zur Ausgestaltung der künftigen Energiewirtschaft in Ostdeutschland lässt sich für das Jahr 1990 wie folgt veranschaulichen: Auf der einen Seite gab es besonders unter den frei gewählten Bürgermeistern, in den Kommunalparlamenten sowie auch in der frei gewählten Volkskammer starke Kräfte, die eine dezentrale, kommunal geprägte Energielandschaft wünschten, also als zentrales Merkmal der künftigen Energiewirtschaft starke, unabhängige Stadtwerke.

Demgegenüber vertraten die großen westdeutschen Energiekonzerne eine ganz andere Modellvorstellung: Sie stellten sich vor, dass unter ihrer Dominanz eine monopolistische Energiewirtschaft, wie sie unter dem Schutz des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 in Westdeutschland organisiert war, auch im Gebiet der Neuen Bundesländer gebildet werden würde. Darüber hinaus hatten sie die Chuzpe, die Gelegenheit zu nutzen, um ihre überragende Marktmacht „gesamtdeutsch“ weiter zu festigen: Sie beabsichtigten, durch Braunkohlestromlieferverträge mit 20jähriger Laufzeit und der gesetzlichen Absicherung ihrer Monopolstellung eine Neustrukturierung (Liberalisierung) der Energiewirtschaft, auch über die Neuen Bundesländer hinaus, auf Jahrzehnte zu blockieren.

Auch im Osten gab es Unterstützung für den Kurs der Stromverträge

Es war geplant, dass die großen westdeutschen Verbundunternehmen gemeinsam die VEAG bilden, die möglichst den gesamten Strom für das Gebiet der DDR erzeugen und über ein flächendeckendes Hochspannungsnetz an die Regionalversorger liefern sollte. Diese Regionalversorger, in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, sollten in Verteilungsgebieten, den bisherigen Verteilerkombinaten entsprechend, die Stromverteilung durchführen. Jeweils 51 % der Aktien sollten von den großen westdeutschen Versorgungsunternehmen gehalten werden. Die Summe aller Kommunen im Bereich eines Regionalversorgers sollte kumuliert 49 % der Aktien halten. Unabhängige Stadtwerke, vielleicht sogar mit deutlicher Eigenerzeugung und damit potenzielle Wettbewerber, wollten die Monopolisten durch diese rechtlichen Maßnahmen von vornherein unterbinden.

Dieser Kurs wurde vielfältig auch im Osten unterstützt. In erster Linie war es ja die seinerzeitige Regierung der DDR und ihre Treuhandanstalt als Vertragspartner der westdeutschen Energieversorgungsunternehmen, die den wirtschaftsfreiheitlichen Pakt mit schmiedete.

Der persönliche Einsatz des seinerzeitigen Energieministers Steinberg und seines Staatssekretärs Pautz als Hauptverantwortliche für das Zustandekommen der Verträge muss genannt werden. Bei den Volkskammerabgeordneten aber auch in der Presse kursierte damals der Verdacht, die beiden würden nicht zuletzt auch im eigenen Interesse handeln. Tatsächlich ist Pautz später Geschäftsführer eines der Unternehmen geworden, die er selbst initiiert hatte und Steinberg wurde offenkundig von seiner eigenen politischen Geschichte eingeholt. Aber auch das Vorverständnis mehrerer Akteure, z.B. in den sich konstituierenden Länderministerien, präferierten eine statische Energiewirtschaftsordnung mit einem System geschlossener großer Einheiten vor bunten kommunalen Strukturen. Auch darf daran erinnert werden, dass damals allgemein ein ideologischer Trend „privat vor Staat“ in Ost und West vorhanden war mit einer Tendenz, Kommunalwirtschaftsbetriebe nicht als Modell der Zukunft anzusehen. Auch viele Mitarbeiter in den ehemaligen Kombinaten, nicht zuletzt deren ehemalige Direktoren, stützten den Kurs der Stromverträge – Karrierehoffnungen trafen hier Karriereversprechungen.

Die westdeutsche Verbundwirtschaft handelte mit der Regierung de Maizière geheim und an der Volkskammer vorbei die so genannten Stromverträge aus, die genau diese machtpolitische Position der großen Energiekonzerne absichern sollten. Es war u.a. vorgesehen, die Kombinate in Aktiengesellschaften umzuwandeln und die Aktien – wie vorstehend geschildert – auf die westdeutschen Akteure zu jeweils 51 % zu übertragen. § 4 Abs. 2 KVG wäre nach erfolgter Übertragung ins Leere gelaufen. Das Strom- und Gasvermögen wäre bei den Rechtsnachfolgern der Verteilerkombinate verblieben. Die Neuerrichtung von ostdeutschen Strom- und Gasstadtwerken wäre damit, jedenfalls im Regelfall, vollständig verhindert worden. Doch obwohl die Verhandlungen über die Stromverträge am 22.8.1990 bereits abgeschlossen waren, waren die Messen noch nicht gesungen:

Wie war die Position der Bundesregierung?

Zunächst herrschte beim ehemaligen Münchner Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel, nun SPD-Vorsitzender, und dem ehemaligen Ludwigshafener Stadtverordnete Helmut Kohl, zu jener Zeit Bundeskanzler, Einigkeit, dass die Städte selbst entscheiden können sollen, ob sie ihre Ortsnetze zurückverlangen und eigene Stadtwerke bilden oder lediglich Kapitalbeteiligungen an Regionalversorgern halten. Vor dem Hintergrund der durch die Konzerne geschürten „Angst vor dem nächsten Winter“ und der vielen Baustellen im Zuge der Wiedervereinigung gab man jedoch klein bei und ließ die Dinge laufen… Nachdem die Regierung de Maizière die Kaufverträge mit den westdeutschen Verbundunternehmen über die Aktien geschlossen hatte, wurden die Stromverträge später auch durch den Einigungsvertrag sanktioniert. Allerdings stand die Übertragung der Aktien noch aus, welche zwischenzeitlich noch durch die Treuhandanstalt gehalten wurden.

Nun formierte sich Widerstand

Nachdem der Inhalt der Stromverträge aufgedeckt wurde, hatten zahlreiche Aktivisten, sozusagen kommunalwirtschaftliche Akteure der ersten Stunde, nach Möglichkeiten gesucht, den Vollzug der Stromverträge zu verhindern. Unterstützung fanden sie im kleinen Saarland. Hier war die Regierung, übrigens unter Oskar Lafontaine, was angesichts seiner ambivalenten Rolle im Zuge der Wiedervereinigung bemerkenswert ist, der Auffassung, dass die Kommunen über den Tisch gezogen würden. Das Saarland schrieb noch vor dem Abschluss des Einigungsvertrages alle ostdeutschen Kommunen an (ca. 8.000) und klärte sie über ihre Rechte in Bezug auf die Energieversorgung auf. Ein hessischer Ministerialrat, Gert Apfelstedt, der dem Energiebeirat der Stadt Leipzig angehörte, vermittelte an den verfassungsrechtlich versierten Rechtsanwalt Dr. Peter Becker in Marburg den Gutachtenauftrag, die gesamte Rechtslage zu beleuchten: Treuhandgesetz, Kommunalverfassung, Kommunalvermögensgesetz und nicht zuletzt die Umsetzungsregelungen. Auftraggeber waren die Städte Jena, Leipzig, Schwerin, Wernigerode und Zehdenick, also „Kleine“ und „Große“ aus allen fünf Ländern. Im Januar 1991 wurde durch Dr. Peter Becker eine große Zahl von Eilverfahren vor Kreisgerichten anhängig gemacht, um den Vollzug der Stromverträge zu unterbinden. Am 24.6.1991 fand in Berlin der „Stadtwerke-Kongress“ statt, auf dem sich 123 Städte berieten und eine Resolution beschlossen:

Die Städte beanspruchten die Rechte aus dem Kommunalvermögensgesetz, sie verlangten die Rückübertragung ihrer Energieversorgungsvermögen und erklärten, erforderlichenfalls ihre Rechte im Wege einer Kommunalverfassungsbeschwerde durchzusetzen.

In hektischen Verhandlungen bemühte man sich, die Stromverträge zu retten. Massiver politischer Druck wurde aufgebaut. Das Pilot-Verfahren vor dem Kreisgericht in Schwerin scheiterte am 25.6.1991, denn es war für die Kreisgerichte zu groß und zu politisch. Der Stromstreit musste vor das Bundesverfassungsgericht.

Nach der Niederlage der Kommunen vor dem Kreisgericht wollte die Treuhandanstalt nunmehr die Verträge vollziehen. Eile war angebracht. Die einzige Möglichkeit für die ostdeutschen Kommunen bestand darin, innerhalb einer Woche die Verfassungsbeschwerde zu formulieren und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, verbunden mit einem Eilantrag. Nur wenn das Verfassungsgericht diesem Eilantrag sofort entsprechen würde, bestand noch eine Chance, denn andernfalls wären die Stromverträge vollzogen worden. Die Verfassungsbeschwerde wäre erfolglos gewesen.

Kaum vorstellbar, aber es gelang

Dr. Peter Becker reichte die Verfassungsbeschwerde innerhalb des genannten Zeitraums, verbunden mit einem Eilantrag, ein. Der zuständige Richter Prof. Dr. Böckenförde griff nach Durchsicht der Verfassungsbeschwerde zum Telefon und rief Bundesfinanzminister Dr. Theo Weigel an, der wiederum die Treuhandanstalt anwies, zur Vermeidung einer einstweiligen Anordnung die Stromverträge nicht zu vollziehen.

Es ist heute kaum noch vorstellbar, was es bedeutete, um unter den damaligen noch katastrophalen Verkehrs- und Kommunikationsbedingungen einen hoch komplexen Rechtsstreit mit Akteuren vom Erzgebirge bis zur Ostsee zu organisieren. Man stelle sich vor, wie die Aktivisten praktisch Tag und Nacht unterwegs waren, mit Funktelefonen ausgestattet, die solides Kofferformat aufwiesen, nur sehr punktuell Empfang hatten und mit ihren massiven Hörern an Feldtelefone aus dem 2. Weltkrieg erinnerten. Aber das Unterfangen gelang, die notwendigen Verabredungen und Regelungen zustande zu bringen. Letztlich klagten 146 Städte, vertreten durch Dr. Peter Becker.

Die Kräfteverteilung erinnerte an David gegen Goliath:

Denn gegen die ostdeutschen Forderungen positionierte sich die gesamte mächtige westdeutsche Energiewirtschaft, die Treuhandanstalt, die Neuen Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland selbst. Das Bundesverfassungsgericht entschloss sich, die mündliche Verhandlung in den Neuen Bundesländern selbst durchzuführen. Ein beispielloser Vorgang, mit dem nicht zuletzt ein rechtspolitisches Zeichen gesetzt werden sollte, denn das Bundesverfassungsgericht wollte demonstrieren, dass es das Verfassungsgericht für die gesamte Bundesrepublik Deutschland war. Der Sitzungsort wurde in das Reichsbahnausbesserungswerk in Stendal verlegt. Es war verhältnismäßig zentral gelegen und groß genug, um den vielen Akteuren Platz zu bieten. Nach turbulenter mündlicher Verhandlung platzte die Bombe. Das Bundesverfassungsgericht schlug einen Vergleich vor. Dies kam einer Sensation gleich. Quintessenz des Vorschlages war es, dass diejenigen Städte, die eigene Stadtwerke gründen wollten, die Netze in ihrem Gemeindegebiet erhalten und im Gegenzug auf die Kapitalbeteiligung an den Regionalversorgungsunternehmen verzichten sollten.

Dies war letztlich genau das Begehrte:

Der Anspruch auf die Strom- und Gasvermögen wurde gewährt. Damit wurde die Errichtung von Strom- und Gasstadtwerken möglich. Die Kommunen hatten gesiegt, doch die Arbeit war damit noch nicht erledigt. Auf der Grundlage dieses Vorschlages des Verfassungsgerichtes wurde die „Vereinbarung zur Beilegung des Streits vor dem Bundesverfassungsgericht über die Struktur der Stromversorgung in den Neuen Bundesländern in der Fassung vom 22.12.1992“ in schwierigsten Verhandlungen erzielt. Auf der Basis dieser Verhandlung wurden sodann in den darauffolgenden Jahren die Strom- und Gasnetze zwischen den neu gegründeten Stadtwerken und den Regionalversorgern entflochten und die Stadtwerke aufgebaut.

Wie schon erwähnt, besaßen die Städte Wärmeerzeugungsanlagen und Fernwärmenetze. Die westdeutschen Verbundunternehmen hatten diese Wärmeversorgungen als Altlasten angesehen und sehr gerne bei den Kommunen belassen. Ein strategischer Fehler. Mit der Ausgründung von Wärmeversorgungsgesellschaften war jeweils der Nukleus der Stadtwerke gebildet. Durch diese Wärmeversorgungsgesellschaften war schon ein örtliches Management vorhanden und es existierten Energiewirtschaftsbetriebe, die über den Verkauf der Wärme über einen Cash Flow verfügten. In diese Wärmeversorgungsgesellschaften folgten meist die Übertragungen der Strom- und Gasvermögen. Das hört sich einfach an, aber die Verhandlungen zwischen den einzelnen Städten und den Energieunternehmen war „Nahkampf“. Unterstützt durch die Wirtschaftsministerien der Bundesländer, wurde von den Konzernen jede Möglichkeit genutzt, die Verfahren zu verzögern und zu erschweren. Wir Anwälte kämpften mit den Kommunen oft noch über Jahre, bis tatsächlich der „Stadtwerke-Strom“ floss …

Was hier in dürren Worten skizziert wurde, ist ein zentrales Kapitel deutscher Wirtschaftsgeschichte und eine Erfolgsstory:

Die Stadtwerke sind aus den Neuen Bundesländern nicht mehr wegzudenken. Sie haben entscheidende Impulse zur positiven Entwicklung in den neuen Ländern geleistet. Sie haben in den letzten 20 Jahren auch wichtige Impulse zur Entwicklung der Kommunalwirtschaft in ganz Deutschland geben können. Sie wurden in einem beispiellosen Konfliktszenario erstritten. Sie sind damit kampferprobt und bewähren sich auch in den mittlerweile liberalisierten Energiemärkten. Sie werden vor dem Hintergrund des notwendigen Umbaus der Energiewirtschaft unter den Aspekten des Klimaschutzes und der Endlichkeit der fossilen Energieträger weiterhin wichtige Akteure sein, um Energieeffizienz zu managen, Erneuerbare Energien einzubinden und die Versorgungswirtschaft der Zukunft zu entwickeln.

Ausblick

Derzeit findet bundesweit eine neue Rekommunalisierungsdebatte statt. Wiederum sind hier gerade auch Städte in den Neuen Bundesländern beispielgebend. Man denke nur an die gerade erfolgte Übernahme der Stadtwerke-Holding GESO durch die Stadt Dresden (bei der übrigens BBH der umfassende Berater der Stadt Dresden war). Heute besteht ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens über die Bedeutung der Kommunalwirtschaft und unabhängiger Stadtwerke. Ein Grund mehr den Akteuren, um nicht zu sagen den „Helden“, des Stromstreits zu gedenken: Beispielhaft dürfen hier die Rechtsanwälte Dr. Peter Becker und Wolf Büttner, die saarländischen Akteure Staatssekretär a.D. Hartmut Haase und Dr. Frithjof Spreer und vor allem die vielen mutigen Männer und Frauen erwähnt werden, die unter großen Schwierigkeiten und gegen viele Widerstände die Stadtwerke der Neuen Länder aufgebaut haben, z.B. Till Noack, Wolfgang Wille, Helmut Eicker, Wenzislaw Stoikow und viele mehr….

(UNTERNEHMERIN KOMMUNE, Mai/2010, S. 25 – 27)

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