Die V-Partei³, ihr Bundesvorsitzender und die vier „D“ des deutschen Daseinsvorsorgetrends

Die V-Partei³, ihr Bundesvorsitzender und die vier „D“ des deutschen Daseinsvorsorgetrends

Die V-Partei³ wurde im Jahr 2016 gegründet. Ihr zentrales Thema sind die globalen Zusammenhänge zwischen Wachstum und Konsumverhalten. Im Vordergrund stehen Umwelt- und Klimaschutz, Tierrechte und Verbraucherschutz. Mit dem Leitsatz „Wir lieben das Leben“ will die Partei verdeutlichen, dass für sie jedes Lebewesen schützenswert ist. Eine Kernforderung ist die Umstellung auf eine bio-vegane Landwirtschaft.

Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 nahm sie erstmals an einer Wahl teil (vgl. Wikipedia, Internetzugriff am 4. Juni 2023).

Roland Wegner, Jahrgang 1975, ist seit Gründung ihr Bundesvorsitzender. Der studierte Diplom-Verwaltungswirt ist seit 2009 Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung Gablingen im Landkreis Augsburg. Für seine Partei gewann er 2020 ein Mandat im Augsburger Stadtrat. Bemerkenswert ist neben dem politischen Engagement auch seine sportliche Karriere. Mit der LAC Quelle Fürth erreichte er 2002 und 2004 das Finale der Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften über 4-mal 400 Meter. 2012 wurde er in Erfurt Deutscher Meister über 400 Meter der Altersklasse M35.

Er ist aber auch rückwärts und treppauf sehr erfolgreich. Den Ausburger Perlachturmlauf gewann er zehnmal und hält die Streckenbestzeit. 2005 gründete Wegner die „International Retrorunner“ (IRR), die seit 2006 im Rhythmus von zwei Jahren Weltmeisterschaften der Rückwärtsläufer ausrichtet. Über 100 Meter (13,6 Sekunden), und 200 Meter rückwärts (31,56 Sekunden) stellte er in dieser Disziplin Weltrekorde auf. 2010 erschien sein Buch „Retrorunning – rückwärts zu neuen Zielen“. Das mag in gewissem Sinne auch leitmotivisch für den Politiker Wegner gelten. Denn eine Art Markenzeichen von ihm ist es, seine Ziele mit leistungssportlicher Energie und Kreativität auch auf Wegen anzustreben, die nicht immer die kürzeste Distanz zwischen zwei Punkten sind. Manchmal hilft ihm auch der Überraschungseffekt, aus dem Rückwärtsgang durchzustarten. Sie haben es gerade gelesen. Wegner brauchte für seinem Rekord 100-Meter-Rückwärts-Lauf 13,6 Sekunden. Der aktuelle Weltrekord des Jamaikaners Usain Bolt über 100 Meter vorwärts, aufgestellt im Jahr 2009, liegt bei 9.58 Sekunden. Gerade einmal 4,02 Sekunden Differenz. Das verschlägt mir selbst beim Tippen dieses Satzes noch den Atem!!!

Bild 2: Roland Wegner, Gastgeber der Veranstaltung. mit der Moderatorin, Marion Buk-Kluger

Die V-Partei³, eine für mich nicht alltägliche politische Formation. Dazu ein Politiker, der sich als Einzelabgeordneter in seinem Stadtrat ebenso intensiv um veganes Essen wie um das Wohlergehen der Stadtwerke kümmert. Und rückwärts fast so schnell läuft wie vorwärts, und vermutlich auch durch diese Prägung seine Ziele erreicht: Das ist keine alltägliche Melange! Genau die führte mich für ein Wochenende 1 600 Kilometer durch Deutschland von Berlin nach Augsburg und zurück. Natürlich mit einem ICE, der mit Ökostrom angetrieben wird. Der Vortrag, den ich dort hielt, hatte den Titel „Kommunalwirtschaft und Daseinsvorsorge in Deutschland. Wesentliche Trends in einer mittelfristigen Perspektive. Ob Augsburg in oder neben der Spur fährt, und welche Weichen ggfls. neu gestellt werden sollten?“

Daraus einige Impressionen:

Augsburg ist nicht nur die Stadt von Fugger und Welser, sie ist auch die Geburtsstadt von Bertold Brecht. Dass man bei einer Partei, die nicht zuletzt nachhaltigem Genuss verpflichtet ist, den Dichter mit der berühmten Zeile aus der Dreigroschenoper „Erst kommt das Fressen, dann die Moral“ zitiert, liegt auf der Hand. Ebenso der notwendige Hinweis, dass bei der V-Partei³ – also anders als bei Brecht – die Moral schon beim Essen beginnt.

Genau das nimmt auch der aus Thüringen stammende Referent für sich in Anspruch. Und belegt das mit einem Plädoyer für maßvollen Genuss, für artgerechte Tierhaltung und damit für eine zu 100 Prozent biologische Herkunft aller agrarischen Produkte, die in der größten Mehrheit pflanzlich sein müssen. Einmal pro Woche darf’s bei ihm aber auch eine Thüringer Bratwurst oder das fast ebenso berühmte „Rostbrätel“ sein.

Natürlich hat er beim Buffett in Augsburg auch die vegane „Weißwurst“ mit Biobrezel und -senf verkostet. Dazu hat ihn übrigens keiner der über 100 Veranstaltungsgäste „missioniert“. Der unverkrampfte Umgang mit dem Thema bei der V-Partei³ in Augsburg sei an dieser Stelle ausdrücklich und lobend erwähnt.

Bild 3: Der „Obere Fletz“ im historischen Rathaus – in Augsburg eine der renommiertesten Tagungsadressen –  war gut besucht

Standard-Vorträge aus der Schublade gehören nicht zu meinem Repertoire. Deshalb habe ich mir für meine Rede in Augsburg unter anderem ganz neu überlegt, wie man die aus meiner Sicht wichtigsten mittelfristigen Trends der Daseinsvorsorge eingängig auf den Punkt bringen könnte. Herausgekommen sind diese „Vier D“:

A. Die wichtigsten mittelfristigen Daseinsvorsorge-Trends in Deutschland

(1) Daseinsvorsorge – Wir brauchen ein neues Verständnis

(2) Demokratisierung der Kommunalwirtschaft

(3) Digitalisierunghumanistisch und basisdemokratisch

(4) DeIdeologisierung

Was darunter genau zu verstehen ist, pointiere ich hier mit einigen wenigen Stichpunkten:

Erstens, zum neuen Verständnis von Daseinsvorsorge:

In meiner gerade aktualisierten Definition des Begriffs Daseinsvorsorge für das Gabler Wirtschaftslexikon habe ich neben der kommunalen auch eine globale Dimension wie folgt eingeführt:

Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch politische und demokratisch mandatierte Entscheidungen zeitbezogen (also unter Beachtung der konkreten Rahmenbedingungen und Bedarfe) zu ermitteln. Dieser Kanon soll verbindlich festgelegt und mit Mindeststandards unterlegt werden.

Zu dieser kommunalen (öffentlichen) Ebene muss unter Bezugnahme auf universale, den Bestand der Zivilisation bedrohende Entwicklungen (in erster Linie der Klimawandel und der außer Kontrolle geratene Natur- und Ressourcenverschleiß) der Begriff um eine übergreifende globale Dimension erweitert werden. Daraus folgt folgendes für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Betätigungen: Wertschöpfung und die darauf basierende Erzielung und erst recht die Maximierung von Gewinnen sind nur zulässig, wenn jedwede Gefährdung von Mensch und Natur grundsätzlich und nachweislich ausgeschlossen wird. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/daseinsvorsorge-28469

Zweitens, zu Demokratisierung der Kommunen und der Kommunalwirtschaft

  • Die Städteordnung von Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein und Karl August von Hardenberg – das ist die Geburtsstunde unseres modernen Verständnisses von kommunaler Selbstverwaltung und Subsidiarität. Diese Kommunalreformen 1808 und 1831 spiegeln das Ideal der Selbstverwaltung. Die Städte sollten nicht mehr ausschließlich dem Staat untergeordnet sein, sondern die Bürger sollten über ihre Angelegenheiten bestimmen können. In diesem Bereich kam Steins Ablehnung einer zentralen Bürokratie am deutlichsten zum Ausdruck. Stein hoffte außerdem auf einen erzieherischen Effekt. Die Selbstverwaltung sollte das Interesse an öffentlichen Angelegenheiten wecken, was letztlich auch dem Gesamtstaat zugutekommen sollte. „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Vormundschaft hemmt sein Reifen.“
  • Der Artikel 23, Absatz 2 Grundgesetz, nimmt diesen Gedanken auf. In der Realität aber wird dieses Postulat immer stärker ausgehöhlt. Ich habe dafür den Begriff von den „Vier Totengräbern der kommunalen Selbstverwaltung“ geprägt und definiere diese wie folgt:

(1) Die strukturelle Unterfinanzierung und -Missachtung des Prinzips der Konnexität
(2) Die rechtliche Bevormundung
(3) Die Überregulierung
(4) Die weitgehende Außerkraftsetzung der Subsidiarität

Basisdemokratie und Kommunen – das sind zwei Seiten einer Medaille

(1) Das Beispiel Volksentscheide in Berlin von 2008 bis 2023 und deren Ausgang 2008 bis 2023 fanden sieben Volksentscheide in der deutschen Hauptstadt statt. Alle betrafen Themen der Daseinsvorsorge und hatten folgenden Ausgang:

2008: Weiterbetrieb FH Tempelhof: Ja, aber Quorum verfehlt

2009: Einführung Wahlpflichtfach Ethik/Religion: nein

2011: Rekommunalisierung Berliner Wasserbetriebe: ja, Vollzug 2013 (Rückkauf der    privaten Anteile RWE und Veolia)

2013: Neue Energie für Berlin: knappes Nein, aber Umsetzung aller Forderungen durch den rot-rot-grünen Senat: Rückkauf Stromnetz von Vattenfall, Gründung eines Stadtwerks, anstehender Rückkauf des Wärmenetzes und angestrebter teilweiser Rückkauf privater Gasaganteile (Vattenfall, Eon, Engie)

2014: Bebauungsverbot Tempelhofer Feld: ja

2017: Weiterbetrieb Tegel: ja, aber nicht exekutiert

2021: „Deutsche Wohnen und Co enteignen“: ja

(2) Glück und kommunale Selbstverwaltung

Ich habe 2016/2017 in mehreren Studien die kommunalen Strukturen in elf europäischen Ländern untersucht. Dort konnte ich nachweisen, dass in allen skandinavischen Ländern das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung viel konsequenter umgesetzt wird als in Deutschland. Die Kommunen erhalten von den Zentralstaaten erhebliche Teile der dort angesiedelten Haushalte zur nahezu freien Verfügung. Damit können die Bürger vor Ort gemeinsam und gleichberechtigt mit den von ihnen gewählten Amts- und Mandatsträgern entscheiden, wie diese Mittel ausgegeben werden. Im Ergebnis wird erheblich mehr Geld für die schwächster Glieder der Gesellschaft, die Kinder und die Alten verwendet, und zwar auf Grundlage einer Willensentscheidung aller Bürger in den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften. Teilhabe heißt dort also nicht mitreden, sondern mitentscheiden und mitgestalten.

Ich zitiere ergänzend aus einem eigenen Text aus dem Jahr 2023:

„2012 wurden zum ersten Mal die Ergebnisse des „World Happiness Report“ veröffentlicht. Dieser für die Vereinten Nationen federführend vom Earth Institute der renommierten Columbia Universität erstellte Bericht verbindet unter anderem Daten von Sozialsystemen und Arbeitsmarkt mit Befragungen über die Selbstwahrnehmung der Menschen. Bei den beiden bisherigen Ausgaben des Berichts 2012 und 2013 war jeweils Dänemark auf dem ersten Platz gelandet. In allen weiteren Bestandsaufnahmen für jeweils rund 150 Länder hat sich an den Ergebnissen vom Anfang hat sich kaum etwas verändert. Unter den Top Ten sind bis heute immer die Schweiz und Dänemark ganz vorm. Dahinter landen Island, Norwegen, Kanada, Finnland, die Niederlande, Schweden, Neuseeland und Australien.

Beim letzten Report 2023 lag übrigens Finnland auf Platz 1, Deutschland auf Platz 16.

Alle Jahre wieder fühle ich nach dem Lesen des aktuellen Hapiness-Reports ermuntert, auf meine mehrfach formulierte Hypothese zu verweisen: die europäischen Länder, die auf der Skala der Glückseligkeit ganz oben stehen, verwirklichen auf kommunaler Ebene ein hohes Maß an bürgerschaftlichen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.“

Drittens, zur Digitalisierung – humanistisch und basisdemokratisch:

Prämissen:

(1) Nicht das, was technisch möglich ist, sondern das, was den Menschen in einem moralisch-ethischen Sinne am besten nutzt
(2) Smart meter: Ist es wirklich ein Benefit, wenn ich aus dem Mallorca-Urlaub meine Waschmaschine in Gang setzen kann?
(3)  Aber sinnvoll, dass sie sich dann in Gang setzt, wenn dafür 100 Prozent Ökostrom genutzt werden kann
(4) Eine digitale Rechnung für alle Daseinsvorsorgeleistungen (unabhängig vom konkreten Anbieter)
(5) Belohnungs-Systeme für alle Varianten umweltschonenden Verhaltens
(6) Datenschutzregeln auf der Grundlage eines Mehrheitsverständnisses und nicht nach den Vorstellungen sendungsbewusster Minderheiten

Viertens, zur De-Ideologisierung

  • Privatwirtschaft vs. Kommunalwirtschaft?

Eigentumsverhältnisse  in Deutschland:

(1) 88 Prozent der Wirtschaftsleistung: Privatwirtschaft
(2) 12 Prozent: öffentliche und sonstige Eigentümer: neben den öffentlichen Unternehmen Genossenschaften und Akteure in frei-gemeinnütziger Trägerschaft (das sind die Kirchen, karitative Einrichtungen) sowie wirtschaftlich tätige Vereine und Organisationen ohne den anerkannten Status der Gemeinnützigkeit.
(3) Bei der öffentlichen Wirtschaft muss konsequent zwischen dem staatlichen – hier agieren der Bund bzw. die Länder als Eigentümer – und dem kommunalen Teil unterschieden werden. Die Relation im Segment der öffentlichen Wirtschaft beträgt 75 (Staat) zu 25 Prozent (Kommunen).
(4) Insgesamt ist die kommunale Wirtschaft an der Gesamtwirtschaft mit rund zwei Prozent beteiligt.

Kooperationen sind damit objektiv und ein Muss!!! 

  • Weiter zunehmende Arbeitsteilung
  • Eigentümerstruktur mit der Dominanz der Privatwirtschaft
    Fazit: Nicht der Eigentümerstatus ist entscheidend. Die Frage lautet vielmehr: Welcher der  potentiellen Kooperationspartner ermöglicht die Herstellung eines Produkts oder die Erbringung einer Leistung wirtschaftlicher und/oder in besserer Qualität?

Erfordernis zur differenzierten Betrachtung der Privatwirtschaft

  • global agierender Großkonzern und privater Handwerksmeister kommen beide aus der privaten Eigentümerkategorie.
  • Neben dieser grundlegenden Gemeinsamkeit deutliche qualitative Unterschiede. Für das Kooperationsthema spielen vor allem die Unternehmensgröße, die territoriale Dimension der Betätigung (lokal, regional, national, global), die Eigentümerstruktur (z. B. institutionelle Anleger, persönlichen Privateigentum) eine Rolle
  • Familienunternehmen: von den rund drei Millionen Unternehmen in Deutschland sind ca. 90 % im Eigentum von Einzelpersonen oder Familien und werden von diesen auch geführt. Sie gelten in aller Regel als bodenständig, agieren langfristig, sind mit hohen Eigenkapitalquoten vergleichsweise unabhängig vom Kapitalmarkt und gelten als Inhaber von 75 Prozent aller Patente auch als besonders innovativ

Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) vs. ÖPP

  • Höchste ÖPD-Kategorie: gemischtwirtschaftliche Unternehmen
  • Kooperationen öffentlich-privat und öffentlich-öffentlich nur dann, wenn damit folgende Ziele erreicht werden können:

(1) Höhere Effizienz bei Leistungserbringung
(2) Zukünftige Sicherung der Leistungserbringung bei Wahrung der definierten Standards unter sich verschlechternden Rahmenbedingungen
(3) Möglichmachung bzw. Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung durch Nutzung von Spezial-Know-how des privaten Partners (P-Recycling)
(4) Senkung der Kosten für die Leistungserbringung durch die Generierung von Synergien
(5) Werterhöhung des öffentlichen Eigentumsanteils durch nachhaltige Stärkung der Ertragskraft
(6) Erschließung neuer Geschäftsfelder zur Kompensation von strukturell bedingten Ertragsreduzierungen z.B. im Kontext mit einem Demografie bedingten Rückgang der Nutzer von öffentlichen Leistungen
(7) Reduzierung von Risiken
(8) Objektivierung der strategischen und operativen Vorgaben für die Leistungserbringung durch die Kompetenzen externer Dritter

Fazit:

(1) Gemischtwirtschaftliche Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge sind unter dem Aspekt der Zielerreichung kein „Teufelszeug“
(2) Zu gewährleisten ist aber die kommunale Mehrheitsbeteiligung. Basiert auf dem Primat der Aufgabenerledigung gegenüber der Gewinnmaximierung.
(3) Wer die Verantwortung (für die Daseinsvorsorge) hat, hat das letzte Wort
(4) Ein privater Beteiligungspartner erwirbt natürlich einen Teil des kommunalen Eigentums
(5) Nur zu rechtfertigen, wenn damit die Daseinsvorsorge besser und effektiver erbracht wird
(6) Nachhaltiger Zuwachs an Ertragskraft = Wertsteigerung des kommunalen Anteils: 51 Prozent z. B. nach zehn Jahren mehr wert (bilanziert) als zuvor 100 Prozent
(7) Diese Aussagen gelten für alle Minderheitsgesellschafter – private wie kommunale (Thüga)
(8) Optimal: Beteiligungsnetzwerke wie Thüga, Trianel auf der kommunalen und Remondis auf der privaten Seite
(9) Wer heute nicht über den Tellerrand schaut und in seinem Kirchturmradius bleibt, wird die immer komplizierter und komplexer werdenden Aufgaben der Daseinsvorsorge in Zukunft nicht bewältigen!!!
(10) Eine privatrechtliche Struktur ist keine Privatisierung
(11) Wirtschaftliche Betätigung unter dem Dach der Verwaltung ist im Umkehrschluss auch keine Kommunalisierung.
(12) Und eine Minderheitsbeteiligung – ob privat oder öffentlich – ist regelmäßig nicht die Verscherbelung des Tafelsilbers, sondern die Ertüchtigung kommunalen Eigentums
(13) Öffentlich ist nicht automatisch das Gute und privat nicht das Böse

Dazu Papst Franziskus:
„Ebenso wie das Gebot „du sollst nicht töten“ eine deutliche Grenze setzt, um den Wert des menschlichen Lebens zu sichern, müssen wir heute ein „Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung und der Disparität der Einkommen“ sagen. Diese Wirtschaft tötet. Es ist unglaublich, dass es kein Aufsehen erregt, wenn ein alter Mann, der gezwungen ist, auf der Straße zu leben, erfriert, während eine Baisse um zwei Punkte in der Börse Schlagzeilen macht. Heute spielt sich alles nach den Kriterien der Konkurrenzfähigkeit und nach dem Gesetz des Stärkeren ab, wo der Mächtigere den Schwächeren zunichtemacht. Als Folge dieser Situation sehen sich große Massen der Bevölkerung ausgeschlossen und an den Rand gedrängt: ohne Arbeit, ohne Aussichten, ohne Ausweg. Der Mensch an sich wird wie ein Konsumgut betrachtet, das man gebrauchen und dann wegwerfen kann.“
(Evangelii gaudium. Die Freude des Evangeliums, Papst Franziskus, Adlerstein Verlag, Wiesmoor, 1. Auflage 2015, These 53, S. 33).

(14) Nur globale und regionale Kooperation in Verbindung mit konstruktivem ideologiefreien Pragmatismus kann verhindern, dass die beiden größten Bedrohungen der Menschheit – die irreparable Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und das ebenso reale Szenario eines nuklearen Weltkriegs – alles menschliche Leben auf diesem Planeten auslöschen.

Was wir vor Ort, in den Kommunen dazu brauchen?

Das ist ein ehrliches und konsequentes Bekenntnis zur Basisdemokratie. Eben nicht geprägt von der panischen Angst vor Machtverlust, sondern von dem Wissen, dass „die da unten“, also ganz viele Menschen nur darauf warten, nach ihrer Einschätzung gefragt zu werden. Wenn sie merken, dass ihre Meinung ernst genommen wird, dann werden sie auch mitmachen. Zum Beispiel bei scheinbar unbedeutenden Kreislaufwirtschaftsprojekten dort, wo sie wohnen und arbeiten. Herrscht eine solche Atmosphäre, dann werden die Container zur Abfalltrennung nicht mehr vermüllt, sondern sortenrein befüllt.

Das ist die Abkehr von Demagogie, Selbstgefälligkeit und Kapitalinteressen, aber auch von egozentrisch-arroganten Sichten von Lifestyle-Linken;

Das sind stattdessen basisdemokratische Aktivitäten mit dem Anspruch, politischen Druck mit politischer Mitgestaltung und der Übernahme von Verantwortung zu verbinden;

Das sind wahre und emotionale Erzählungen darüber, dass wir auf dem langen Weg auch schnelle Erfolge erzielen können. Denn leider sieht und spürt man durchschlagende Effekte bei der Implementierung der Kreislaufwirtschaft oft erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten. Deshalb brauchen wir auch schnelle positive Erlebnisse: Wir verzichten auf das eigene Auto und im Gegenzug „liefert“ das kommunale Verkehrsunternehmen pieksaubere Busse und Bahnen, eng getaktet und pünktlich.

B. Was ist Kommunalisierung und Rekommunalisierung?

Zu unterscheiden sind drei grundlegende Sachverhalte

(1) Rekommunalisierung
Vormals kommunale, dann privatisierte oder auch teilprivatisierte Aufgabenerledigung wird zurück, also Re-kommunalisiert (vollständig oder mehrheitlich).
Die Kommune erwirbt ganz oder mehrheitlich (mindestens 51 Prozent) die Anteile an dem bisherigen Leistungserbringer aus der Privatwirtschaft.
(2) Kommunalisierung

  • Erstmalige Erledigung von Aufgaben durch die Kommune, ganz oder mehrheitlich kommunale Unternehmen, die bisher nicht Gegenstand der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune waren.
  • betrifft in erster Linie Kernbereiche der Daseinsvorsorge
  • aber auch Aufgaben, die im Regelfall nicht unmittelbar zum kommunalen Daseinsvorsorge-Kanon gehören (Marktversagen)
  • Betrieb eines insolventen privaten Kinos im Mittelzentrum Schwedt (Oder) durch die Stadtwerke. Grundlage war die politische Entscheidung, dass in der Region Uckermark ein solches Kulturangebot als Teil der Daseinsvorsorge vorgehalten werden muss. Da sich kein privater Betreiber fand, wurde die Aufgabe kommunalisiert.

(3) Ausweitung kommunaler Leistungserbringung auf neue Gebiete

Kommunen übernehmen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge, die bisher nicht Gegenstand der Leistungserbringung waren. In den meisten Fällen betrifft dies Annexbereiche zu bereits bestehenden Daseinsvorsorgeleistungen unter Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Beispiele sind die Ausweitung bestehender Netzgebiete von Stadtwerken oder die Breitbandversorgung.

Der Begriff Rekommunalisierung wird fälschlicherweise auch verwendet, wenn Leistungen der Daseinsvorsorge aus privatrechtlichen kommunalen Strukturen in Verwaltungsstrukturen (z. B. Eigen- und Regiebetriebe) überführt werden (siehe Wegner-Idee zur Rückführung der Stadtwerke-Gruppe als Eigenbetriebe in die Kernverwaltung) z.B. Rückführung der kommunalen Wasserversorgung in die Kernverwaltung. Grund: dort fällt keine Umsatzsteuer an.

Zum besseren Verständnis der Begrifflichkeiten folgende Beispiele:  

  • Der Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben) durch den Berliner Senat im Jahr 2012 ist im Sinne dieser Definition eine klassische Rekommunalisierung. Denn die Anteile waren vor der Teilprivatisierung des Unternehmens in städtischem Besitz.
  • Die Gründung der Regionalwerke Remstalwerk GmbH & Co. KG im Jahr 2012 von vier Gemeinden aus Baden-Württemberg, die sich entschlossen hatte, die Energieversorgung ihrer Bürger in die eigenen Hände zu nehmen und ein eigenständiges, kommunal dominiertes Regionalwerk zu betreiben. Dies war im Sinne der Definition eine klassische Kommunalisierung. Denn die Energieversorgung war zuvor nicht Gegenstand der wirtschaftlichen Betätigung der involvierten Kommunen.[1]
  • Die Übernahme der Anteile von Vattenfall an dem norddeutschen Regionalversorger Wemag durch die bereits an Wemag beteiligten Kommunen im Jahr 2010 ist sowohl eine Kommunalisierung als auch eine Rekommunalisierung.
    Kommunalisierung in dem Sinne, dass die beteiligten Kommunen durch die Übernahme der Mehrheit an der Wemag ihre bisherige reine Kapital-Minderheitsbeteiligung umwandelten in eine Eigentümerbeteiligung mit der vollen Eigentümerverantwortung auch für die Leistungserbringung des Unternehmens.
    Rekommunalisierung in dem Sinne, dass die Energieversorgung im Versorgungsgebiet der Wemag zuvor, also zu DDR-Zeiten, durch ein im weiteren Sinne kommunales bzw. staatliches Energiekombinat realisiert wurde.

C. Exkurs:
Ob Augsburg in oder neben der Spur fährt, und welche Weichen ggfls. neu gestellt werden sollten?“

Vorbemerkungen:

(1) Für den Vortrag war nur eine „Draufsicht“ möglich
(2) Quellen:

  • Überlegungen von Stadtrat Roland Wegner zur Neustrukturierung der Stadtwerke Augsburg Holding, inkl. Töchter, die er dem Referenten Anfang Mai 2023 schriftlich übermittelt hat
  • Beteiligungsbericht Stadt Augsburg
  • Jahresbilanz Stadtwerke Augsburg Holding GmbH 2021, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 09. November 2022
  • Internetseiten Stadtwerke Augsburg
  • Telefonat mit Thomas Schmidt-Tancredi, zuständiger Stadtdirektor im Bereich der Oberbürgermeisterin, Anfang Mai 2023

Stadtwerke Augsburg Holding GmbH

  • bis 31.12.1999 Eigenbetrieb der Stadt Augsburg, seit 2000 in privatrechtlicher Struktur:
  • Unter dem Dach sind Töchter und Enkel angesiedelt
  • Mitarbeiter: 2.063
  • Nr. 2 in Bayern (nach SW München, größtes Stadtwerk Europas)
  • Verbindlichkeiten: 528 Mio. (2020: 471 Mio.)
  • Solide Eigenkapitalquote: 26,3% (zu Bilanzsumme)
  • Finanzierung des Vermögens von über einer Milliarde durch Eigen- und Fremdkapital ist ausgewogen

Töchter und Enkel:
Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (100)
Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH (100)
Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (100)
swa KreativWerk Verwaltungs-GmbH (100)
swa KreativWerk GmbH & Co. KG, Augsburg (100)
mittelbar (über Stadtwerke Augsburg Energie GmbH):
swa Netze GmbH, Augsburg (100)
mittelbar (über Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH):
AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH, Augsburg (100)
Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH (100)
Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft mbH (100)
mittelbar (über AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH)
ASG Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft mbH (100)

Votum Roland Wegner:
Stadtwerke Augsburg können die notwendigen Investitionen nicht immer aus den Erträgen aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanzieren

Anmerkungen Prof. Dr. Schäfer:

  • Das für Investitionen auch Kredite aufgenommen werden, ist die „Normalität“. Es muss aber gewährleistet sein, dass sie rentierlich sind
  • Mobilitätsinvestitionen: im Regelfall im strengen fiskalischen Sinne nicht rentierlich, aber Investitionen in nachhaltige Daseinsvorsorge = „gesellschaftliche Rendite“ (u. a. weniger CO2-Emissionen)

Augsburg: Projekte für Mobilitätswende

(1) Kostenlose ÖPNC-City-Zone (Augsburg damit erste Stadt in Deutschland); allerdings hinsichtlich der Dimension deutlich ausbaufähig, um nachhaltige Anreize zum Wechsel zum ÖPNV zu bieten
(2) Modernisierung Hauptbahnhof, insbesondere Schnittstellen zum ÖPNV (250 Millionen, Abschluss Ende 2023)
(3) Erweiterung Straßenbahnnetz: Tram 5 Hauptbahnhof – Uniklinikum und Erweiterung Linie 3 nach Königsbrunn

  • Die Reduzierung von ÖPNV-Angeboten und signifikante Preissteigerungen sind dazu kontraproduktiv

Votum Roland Wegner:

Ich rege die Rekommunalisierung der Stadtwerke Augsburg an (gemeint ist die Umwandlung von der privatwirtschaftlichen Rechtsform in die eines Eigenbetriebs). Dadurch wird die Privatisierung zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig gemacht und erneut in die kommunale Trägerschaft übergehen, was meiner Meinung nach Vorteile haben kann.

Anmerkungen Prof. Dr. Schäfer:

Das wäre keine Rekommunalisierung und mithin war auch die Überführung der Stadtwerke im Jahr 2000 in privatrechtliche Strukturen auch keine Privatisierung. Denn am kommunalen Eigentumsstatus hat sich nichts geändert!

(1) Steuerlicher Querverbund (Quersubventionierung) geht nur in der Holdingstruktur und wird dort auch realisiert (Verrechnung Erträge Energie mit Verlusten ÖPNV)
(2) Rückfluss der 204 Mio. Stammkapital:
Würde theoretisch gehen, wenn das Stammkapital in flüssiger Form auf der Bank vorliegen würde.
Die Konzern-Bilanz zum 31.12.2021 weist jedoch nur 4,7 Mio. liquide Mittel aus. Damit kommt nichts in die Stadtkasse.

(3) Komplexe Antwort:

  • das Stammkapital von 204 Mill. des Konzerns ist gebunden im Vermögen, sprich Netze, Schienen, Verteilungsanlagen etc. und liegt nicht auf der Bank
  • das Eigenkapital des Konzerns (Stammkapital plus Rücklagen) beträgt  ca. 26 % der Bilanzsumme. D.h. das Vermögen des Konzerns von über einer Milliarde ist zu 26 % aus Eigenkapital und zu 76 % aus Fremdkapital finanziert.
  • der Rückfluss von 204 Millionen in den Haushalt würde nur gehen, wenn wesentliche Teile des Vermögens „versilbert“ würden – damit hätten die Stadtwerke ihre Existenzgrundlage verloren

Votum Roland Wegner zu Geheimhaltung GF-Gehälter Tochterunternehmen und deutlich höheren Bezügen im Vergleich z. B. zur Oberbürgermeisterin:

Anmerkungen Prof. Dr. Schäfer:

  • Die Geschäftsführer der Holding sind in Personalunion auch Einzelgeschäftsführer der Töchter – ohne zusätzliche Entlohnung
  • Rein Hypothetisch: müsste man das Stadtwerkekonstrukt – Holding, Tochter- und Enkelunternehmen – in viele separate Eigenbetriebe aufspalten. Jedes hätte einen Werkleiter und deren Gehälter (transparent) müsste man addieren. Da würde vermutlich eine höhere Summe rauskommen als derzeit für die zwei Holdinggeschäftsführer bezahlt wird
  • Hinweis auf Beitrag in meinem Blog UNTERNEHMERIN KOMMUNE: „Deutlich mehr als der Bundeskanzler“:
    Deutlich mehr als der Bundeskanzler – Unternehmerin Kommune (unternehmerin-kommune.de

Meine Bewertung:

– Hierarchie in allen öffentlichen Bereichen sollte auch für die Gehälter gelten
– Vergleiche zwischen Kommunal/Staatlicher Wirtschaft und Privatwirtschaft zeigen den Wegnerschen Befund für die Stadtwerke Augsburg: deren Geschäftsführer verdienen deutlich mehr als die Oberbürgermeisterin
– Die Begründung in Segmenten, die stark vom Wettbewerb geprägt sind, lautet: „Wir müssen uns zumindest in der Tendenz an der Privatwirtschaft orientieren, denn sonst bekommen wir nicht die Topleute, die wir in einem kommunalen Unternehmen mit vergleichbaren Parametern (Umsatz, Mitarbeiterzahl usw.) brauchen
– Die Ungereimtheiten sind tatsächlich vorhanden und mindestens ärgerlich. Sie sind von jetzt auf gleich aber auch nicht zu beseitigen, vor allem deshalb, weil sie struktureller Natur sind. Hierarchiegerechte Anpassungen nach unten für die öffentliche Wirtschaft halte ich praktisch für kaum durchsetzbar. Schrittweise Anpassungen nach unten sind denkbar, aber nur dann, wenn dafür einheitliche Maßstäbe gelten.
– Parallel sollten die Bezüge der Amtsträger erhöht werden. Das Angebot-Nachfrage-Prinzip im privaten Sektor kann aber nicht der Maßstab sein.
Beispiel: Thomas Tuchel hat bei Bayern München laut Medienberichten ein Jahresgehalt von 10 Millionen Euro, mehr als etliche Vorstandschefs von DAX-Unternehmen und rund das 28fache des Bundeskanzlers

Fazit:

(1) „Rück-Verwandlung“ der Stadtwerkegruppe (kein Konzern!!!) in einen Eigenbetrieb = das halte ich nicht für besonders sinnvoll und auch nicht für praktikabel. Der m. E. zu präferierende Weg wären für mich Strukturoptimierungen. Zum Beispiel halte ich es für problematisch – gerade wegen des Gebots zur Transparenz und wegen des eingeschränkten Prinzips der demokratischen Mandatierung über Stadtrat und Aufsichtsräte – wenn die Tochterunternehmen der Stadtwerke-Holding weitere Untergesellschaften (das sind aus der Holdingperspektive schon Enkelgesellschaften) bilden. Solche grundsätzlichen Fragen können, ja müssen unbedingt auch aus dem Stadtrat kommen. Das Recht und auch die Pflicht ergeben sich aus der Mandatierung durch freie, allgemeine und geheime Wahlen. Diese hat kein anderes kommunales Gremium, und das ist auch die demokratische Grundlage für vollumfänglich gelebte kommunale Selbstverwaltung.
(2) Ein kommunales Daseinsvorsorge-Großunternehmen bleibt auch in privatrechtlichen Strukturen ein kommunales Unternehmen. Die „Rückverwandlung“ der Stadtwerkegruppe in einen Eigenbetrieb – das wäre nach meiner Definition – siehe Gabler Wirtschaftslexikon – keine Rekommunalisierung (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/)
(3) Würde man die Stadtwerke – mit ihren Töchtern und Enkeln wären das etliche Eigenbetriebe – in die Verwaltung zurückführen, würden sich m. E. wegen der dortigen Abläufe und Strukturen gegenüber den fast ausschließlich privatrechtlich organisierten Marktteilnehmern Wettbewerbsnachteile ergeben. Die Prozessorganisation ist in einer privatrechtlichen Unternehmensstruktur im Regelfall effizienter als in einer Verwaltung. Das ist kein grundsätzliches Votum gegen Eigenbetriebe. Das ist z. B. für den Bauhof einer Kleinstadt eine optimale Organisationsform, aber eher nicht für ein 2.000-Mitarbeiter-Unternehmen mit über einer Milliarde Umsatz.
(4) Es geht in erster Linie nicht darum, bestehende und funktionierende Strukturen – und diese bestehen mit der Stadtwerkegruppe Augsburg – zu verändern. Primat hat der deren ständige Optimierung
(5) Noch einmal mit dem Hinweis auf dessen einzigartige demokratische Mandatierung ist eine deutlich stärkere Befassung des Stadtrats bei der strategischen Ausrichtung und Führung der kommunalen Beteiligungen mit dem Schwerpunkt Daseinsvorsorge für mich der zentrale Ansatz. Mit dem Wirtschafts- und Beteiligungsausschuss besteht zur Koordinierung dieses Prozesses schon jetzt eine sinnvolle Struktur, die für die genannten Funktionalitäten genutzt werden könnte.
(6) Ich empfehle die Durchführung von jährlichen Strategieklausuren des Stadtrates. Diese sollten sich mit den Daseinsvorsorge-Beteiligungen befassen. Und zwar auf der Grundlage von gemeinsamen Positionspapieren der Geschäftsführungen der Unternehmen, den Aufsichtsräten und dem Beteiligungsmanagement

Finale Anmerkung des Referenten zu den Anmerkungen von Stadtrat Roland Wegner:

  • Zu den grundlegenden Forderungen von Roland Wegner – Mehr Transparenz und demokratische Mitwirkung, unbedingte Sicherung des kommunalen Eigentums an den Infrastrukturen der Daseinsvorsorge – gibt es meine volle Zustimmung. Verbunden mit dem Hinweis, dass deren Umsetzung in erster Linie im Rahmen der bestehenden Strukturen erreichbar sein sollte. Allerdings unter konsequenter Beachtung meiner Prämisse, dass deren ständige Optimierung ein Muss Und zwar auch als strategische Aufgabe des Stadtrats
  • Respekt, dass Stadtrat Roland Wegner genau dieses zentrale inhaltliche Erfordernis in den Mittelpunkt seines ersten Jahresempfangs gestellt hat und dazu auch einen Menschen eingeladen hat, von dem er vorher wusste, dass dieser nicht alle seine Einschätzungen teilt!

Bild 4: Ein Dankeschön für die Protagonisten des Abends: v. l. n. r.: Armin Salzmann, Marek Schuster, Nicole Kostenzer, Julius Natrup, Roland Wegner, Prof. Dr. Michael Schäfer, Marion Buk-Kluger und Aleyna, eine junge Augsburger Sängerin, die mit toller Stimme und eigenen Liedern auf beeindruckendem Niveau musikalisch durch den Abend führte.

Diese Art von Gemüsekörben bietet ein Öko-Gärtner aus Augsburg seit einiger Zeit quasi im „Abo“ an: vegan, biologisch, saisonal und solidarisch: wer mehr in der Geldbörse hat, gibt auch etwas mehr und ermöglicht damit Sonderpreise für Menschen, die Unterstützung brauchen.

Bild 5: Zum Abschluss gab es ein handwerklich gebrautes Bio-Bier, vegan und köstlich, was die gerade geleerten Gläser belegen. Beim Gespräch mit Marion Bluk-Kluger dabei: Angelika Schäfer

Anmerkungen zu den Bildern und deren Rechten:

Bild 1:   Autorin und Rechte: Angelika Schäfer

Bilder 2 – 5: Rechte: Roland Wegner (kostenlose Überlassung für die redaktionelle Nutzung durch Prof. Dr. Michael Schäfer)

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