Im Widerspruch zu grundlegenden Normierungen im Grundgesetz (vor allem Art.3 GG) bestehen auch aktuell (Stand Ende 2022), also 32 Jahre nach der Wiedervereinigung, deutliche Unterschiede zwischen den sogenannten alten und neuen Bundesländern. Materiell betrifft das erhebliche ökonomische Disparitäten zulasten der neuen Länder (deutlich geringes Pro-Kopf-BIP, kein DAX-Unternehmen mit Sitz im Osten usw.).
Besonders deutlich wird diese reale Benachteiligung aber durch die Unterrepräsentanz von Ostdeutschen in Führungspositionen in den neuen Ländern. Der aktuelle Status quo wurde durch den MDR und die Universität Leipzig erhoben. Die Ergebnisse wurden am 8. Juni 2022 offiziell vorgestellt:
- In den ostdeutschen Landesregierungen liegt der Anteil Ostdeutscher bei den Top-Positionen bei nur 60 Prozent.
- In der Leitung der 100 größten ostdeutschen Unternehmen ist der Anteil Ostdeutscher von 52 Prozent (2004) und 45 Prozent (2016) auf jetzt 27 Prozent gesunken. Auf der Stellvertreterebene liegt er mit 20 Prozent noch niedriger.
- Nur 17 Prozent der Rektoren und Präsidenten der größten ostdeutschen Hochschulen haben eine ostdeutsche Herkunft. An der Spitze ostdeutscher Forschungsinstitute betrug der Anteil Ostdeutscher 20 Prozent.
- Bei Richtern an ostdeutschen Gerichten beträgt der Anteil Ostdeutscher 22 Prozent. Bei Vorsitzenden Richtern sind es gerade einmal 4,5 Prozent.
- In den Chefredaktionen der großen Regionalzeitungen ging der Anteil Ostdeutscher von 62 Prozent (2016) auf 43 Prozent zurück.
- In den Führungsgremien der drei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihr Sendegebiet ganz oder teilweise in Ostdeutschland haben, liegt der Anteil Ostdeutscher bei 31 Prozent.
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Prof Dr. Michael Schäfer
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