Kommunalpolitik

Eine eigenständige Kommunalpolitik basiert auf dem grundgesetzlich normierten Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. (Art. 28/2 GG). Sie umfasst die politische Arbeit in den Gebietskörperschaften auf der kommunalen Ebene – das sind die GemeindenStädte und Kreise. Die Kommunalpolitik ist von allen Politikebenen dem Bürger am nächsten. Denn nur hier kann konkret und vor Ort partizipiert und können Entscheidungen getroffen werden.

Im weiteren Sinn zählen zur Kommunalpolitik auch Verwaltungskooperationen zwischen den Kommunen und auch alle politischen Beziehungen zu den übergeordneten Ebenen.

Gremien zur Meinungs- und Willensbildung, zur Normierung und Exekution von Kommunalpolitik sind in erster Linie die durch freie, allgemeine geheime und direkte Wahlen mandatierten Körperschaften, die ebenfalls so gewählten Amtsträger (Bürgermeister, Landräte) und die kommunalen Verwaltungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen basisdemokratische Strukturen und Initiativen.

Im Gegensatz zu den Ländern und dem Bund folgen aus der Direktwahl der Amts- und Mandatsträger keine legislativen Kompetenzen. Die Bezeichnung „Kommunalparlamente“ für Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie die Kreistage ist deshalb staatrechtlich falsch.

Der Blogger

Professor Dr. Michael Schäfer

Prof Dr. Michael Schäfer

Rubriken

Kategorien

Begriffe

Die wichtigsten Termini zum Blog – Vom Blogger für das Gabler Wirtschaftslexikon definiert und per Klick dort verfügbar!

Lexikon kommunal

Die wichtigsten Gegenstände des Blog – Vom Blogger in pointierten  lexikalischen Artikeln erläutert und per Klick erreichbar!

Nach oben scrollen